hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Sozialhilfeträger muss Unterkunftskosten des bei den Eltern wohnenden volljährigen Sohnes übernehmen. SGB XII

Nach unten

Sozialhilfeträger muss Unterkunftskosten des bei den Eltern wohnenden volljährigen Sohnes übernehmen. SGB XII Empty Sozialhilfeträger muss Unterkunftskosten des bei den Eltern wohnenden volljährigen Sohnes übernehmen. SGB XII

Beitrag von Willi Schartema Mo Sep 01, 2014 7:38 am

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.08.2014 - L 20 SO 141/13



Der 8. Senat des BSG hat die Anspruchsvoraussetzungen für eine Übernahme mietvertraglich vereinbarter Unterkunftskosten eines volljährigen Hilfebedürftigen, der mit nichthilfebedürftigen verwandten oder verschwägerten Personen in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, dahingehend konkretisiert, dass grundsätzlich ein entsprechender Bedarf im Sinne einer wirksamen zivilrechtlichen Verpflichtung gegenüber Dritten bestehen muss (vgl. BSG, Urteil vom 14.04.2011 - B 8 SO 18/09 R und Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 29/10 R ). Dies gilt jedenfalls dann, wenn weder eine Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II noch eine Einsatzgemeinschaft nach dem SGB XII oder eine sog. gemischte Bedarfsgemeinschaft besteht, bei der mindestens eine Person dem System des SGB II und mindestens eine andere dem System des SGB XII zuzuordnen ist.


Leitsätze (Autor)

Sozialhilfeträger muss Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung zahlen auf Grund des mit den Eltern geschlossenen Mietvertrages.

Das der schriftliche Vertrag erst abgeschlossen wurde, nachdem in einem Gespräch mit dem Sozialhilfeträger ein Mietvertrag verlangt wurde, ist unschädlich, denn weder die Form des (zunächst ggf. nur mündlich vereinbarten) Mietvertrages noch die Zahlungsmodalitäten sprechen gegen einen mit Rechtsbindungswillen abgeschlossenen Vertrag.


Zur Beantwortung der Frage, ob unter Verwandten ein rechtsverbindliches Mietverhältnis begründet wurde, ist ein Fremdvergleich mit anderen Mietverhältnissen nicht anzustellen (BSG, Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R; Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R; Urteil vom 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R; Beschluss vom 25.08.2011 - B 8 SO 1/11 B ).

In Fällen wie dem vorliegenden erscheint die Begründung einer rechtlichen Verbindlichkeit zur Zahlung von Unterkunfts- und Heizkosten grundsätzlich als naheliegende und nicht beanstandungswürdige Gestaltungsmöglichkeit , deren Wahrnehmung kaum als rechtsmissbräuchlich angesehen werden kann ( vgl. Urteil des LSG NRW vom 10.02.2014 - L 20 SO 401/13).
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171879&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
 
Anmerkung 1 : Vgl. LSG NRW, Urt. v. 10.02.2014 - L 20 SO 401/13 - anhängig beim BSG unter dem Az. B 8 SO 10/14 R
 
Anmerkung 2: Vgl. SG Gelsenkirchen, Urteil vom 10.02.2014 - S 2 SO 251/12 -, n. v. - Das sich zusätzliche Bedingungen, wonach der Mietvertrag bereits vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit hätte abgeschlossen werden müssen, lässt sich in keinster Weise aus der Rechtsprechung des Bundessozialgericht herleiten.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1712/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» BSG stärkt die Rechte von Bedarfsgemeinschaften zur Übernahme von Mietkosten im Falle einer Sanktion - Eine faktische "Mithaftung" für ein nach dem SGB II sanktioniertes Fehlverhalten des volljährigen Sohnes sieht das SGB II nicht vor.
» Konferenz Thüringer Studierendenschaften unterstützt BAföG-Klage Kein erhöhtes BAföG für bei den Eltern wohnenden Studierenden
» Mutter des Leistungsbeziehers nach dem SGB II muss gegenüber dem Jobcenter Auskünfte über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisses erteilen trotz schwerer Verfehlungen des Sohnes wie die begangenen Straftaten – Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung
» Kommune muss Kosten für Bereitstellung eines Integrationshelfers übernehmen.
» Krankenkasse muss trotz Festbetragsregelung 3.700,- € für höherwertiges Hörgerät übernehmen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten