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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auskunftspflicht Dritter - Auskunftsverlangen des Grundsicherungsträgers gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber des Leistungsberechtigten - kein Kostenerstattungsanspruch des Arbeitgebers
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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auskunftspflicht Dritter - Auskunftsverlangen des Grundsicherungsträgers gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber des Leistungsberechtigten - kein Kostenerstattungsanspruch des Arbeitgebers
BSG, Urteil vom 04.06.2014 - B 14 AS 38/13 R
Leitsätze (Autor)
Arbeitgeber muss Jobcenter kostenfrei Auskunft erteilen.
Verfassungsrecht steht dem nicht entgegen. Der Ausschluss einer Kostenerstattung für Arbeitgeberauskünfte ist sowohl mit Art 12 Abs. 1 GG als auch - im Vergleich mit Auskunftsverpflichteten, denen ein Anspruch eingeräumt ist (§ 60 Abs. 2 und 4 SGB II) - mit Art 3 Abs. 1 GG vereinbar.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014&nr=13500&pos=1&anz=56
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1705/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Arbeitgeber muss Jobcenter kostenfrei Auskunft erteilen.
Verfassungsrecht steht dem nicht entgegen. Der Ausschluss einer Kostenerstattung für Arbeitgeberauskünfte ist sowohl mit Art 12 Abs. 1 GG als auch - im Vergleich mit Auskunftsverpflichteten, denen ein Anspruch eingeräumt ist (§ 60 Abs. 2 und 4 SGB II) - mit Art 3 Abs. 1 GG vereinbar.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014&nr=13500&pos=1&anz=56
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1705/
Willi S
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