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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auskunftspflicht Dritter - Auskunftsverlangen des Grundsicherungsträgers gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber des Leistungsberechtigten - kein Kostenerstattungsanspruch des Arbeitgebers

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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auskunftspflicht Dritter - Auskunftsverlangen des Grundsicherungsträgers gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber des Leistungsberechtigten - kein Kostenerstattungsanspruch des Arbeitgebers Empty Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auskunftspflicht Dritter - Auskunftsverlangen des Grundsicherungsträgers gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber des Leistungsberechtigten - kein Kostenerstattungsanspruch des Arbeitgebers

Beitrag von Willi Schartema Di Aug 19, 2014 3:54 pm

BSG, Urteil vom 04.06.2014 - B 14 AS 38/13 R


Leitsätze (Autor)
Arbeitgeber muss Jobcenter kostenfrei Auskunft erteilen.

Verfassungsrecht steht dem nicht entgegen. Der Ausschluss einer Kostenerstattung für Arbeitgeberauskünfte ist sowohl mit Art 12 Abs. 1 GG als auch - im Vergleich mit Auskunftsverpflichteten, denen ein Anspruch eingeräumt ist (§ 60 Abs. 2 und 4 SGB II) -  mit Art 3 Abs. 1 GG vereinbar.
 
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014&nr=13500&pos=1&anz=56

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1705/

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