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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hartz IV Betroffene auf dem Sklavenmarkt Hartz IV Betroffene auf dem Sklavenmarkt Hessische Erwerbslose werden beim „Aktionstag 50plus“ vorgeführt 11.04.2012

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Hartz IV Betroffene auf dem Sklavenmarkt Hartz IV Betroffene auf dem Sklavenmarkt Hessische Erwerbslose werden beim „Aktionstag 50plus“ vorgeführt 11.04.2012 Empty Hartz IV Betroffene auf dem Sklavenmarkt Hartz IV Betroffene auf dem Sklavenmarkt Hessische Erwerbslose werden beim „Aktionstag 50plus“ vorgeführt 11.04.2012

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 12:56 am

In einem Interview mit der „Jungen Welt“ berichtet Rainer W.
Monzheimer, Vorsitzender der Wiesbadener Initiative für soziale
Gerechtigkeit, von einem schier unglaublichen Aktionstag der hessischen
Jobcenter. Am 26. April planen die Behörden einen „Aktionstag 50plus“,
bei dem sich über 50jährige Hartz IV Bezieher in der Stadthalle in Bad
Schwalbach regionalen Zeitarbeitsfirmen wie auf dem Sklavenmarkt
präsentieren sollen. Businesskleidung und sechs Bewerbungen sind
Pflicht, denn bei vier Firmen müssen sich die einbestellten Hartz
IV-Empfänger mindestens bewerben. Wer sich nicht daran hält, muss mit
Sanktionen wie Kürzungen seiner Grundsicherung rechnen.

Erwerbslose sollen zu Spottpreisen an Zeitarbeitsfirmen verschachert werden
Als
Rainer W. Monzheimer von dem Aktiontag erfuhr, war er schockiert. Die
Initiative für soziale Gerechtigkeit halte das Ansinnen des hessischen
Jobcenters für unverschämt und diskriminierend. Im Anschreiben an die
Betroffenen heiße es „Ältere Arbeitssuchende auf dem Weg zurück in den
Arbeitsmarkt und wie Unternehmen davon profitieren können“. Dabei gehe
nach Auffassung Monzheimers wohl eher um letzteres, da „normale“
Arbeitgeber gar nicht erst eingeladen seien. Es gehe dem hessischen
Jobcenter offensichtlich darum, die älteren Erwerbslosen zu Spottpreisen
an die Zeitarbeitsfirmen zu vermitteln. Es sei bekannt, dass diese
Firmen schlechte Löhne zahlen und nur befristete Verträge abschließen
würden, so Monzheimer gegenüber der „Jungen Welt“. Die Stellen seien gar
nicht darauf ausgelegt, dass die Erwerbslosen davon ihren
Lebensunterhalt streiten könnten. Stattdessen müssten sie wegen des
geringen Lohns aufstockend weiterhin Hartz IV erhalten, um auf das
gering bemessene staatlich festgesetzte Existenzminimum zu kommen.

Wer nicht mitspielt, muss mit Sanktionen rechnen
Wer
nicht im Geschäftsoutfit erscheint oder sich nicht angemessen verhält,
könne von den Zeitarbeitsfirmen auf direktem Weg dem zuständigen
Fallmanager gemeldet werden, berichtet Monzheimer. In solchen Fällen
könne das Arbeitslosengeld II um zehn Prozent gekürzt werden. Selbst mit
einer Krankschreibung könnten dem „vorgeladenen“ Erwerbslosen noch
Sanktionen drohen. Es sei zusätzlich eine ärztliche
Reiseunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. So stehe es in dem Schreiben
des lokalen Jobcenters. Die Bundesagentur für Arbeit habe jedoch auf
Nachfrage der Wiesbadener Initiative für soziale Gerechtigkeit erklärt,
dass diese nicht verlangt werden dürfe. Die Kosten für eine
Reiseunfähigkeitsbescheinigung würden jedoch in Höhe von 5,36 Euro
erstattet werden. Einige Ärzte würden dafür aber eine Gebühr von 25 bis
30 Euro verlangen. Hinzu komme noch die Quartalsgebühr sowie Kosten für
mögliche Medikamente. Damit seien 50 Euro schnell erreicht, berichtet
der Vorsitzender der Initiative.

Erwerbslose als "Faulenzer" stigmatisiert
Monzheimer
berichtet weiter, dass sich die Betroffenen „als Faulenzer der Nation
stigmatisiert“ fühlen. In der Stadthalle könne schließlich jeder sehen,
wer zu den Erwerbslosen zähle und nun genötigt werde, sich bei einer
Zeitarbeitsfirma zu bewerben. „Da wird eine Druck- und Drohkulisse
aufgebaut, um eingeschüchterte Jobcenter-Kunden zu verleiten, unüberlegt
grenzwertige oder sittenwidrige Arbeitsverträgen abzuschließen“,
zitiert Monzheimer einen Betroffenen.

Der mangelnde Datenschutz
werde bei dieser Aktion stark kritisiert. Gespräche könnten nicht
vertraulich geführt werden, sondern seien quasi öffentlich und für jeder
Mann hörbar. Das müsse die Datenschutzbeauftragten interessieren.
Ebenso widerrechtlich sei die Situation in vielen Jobcentern, da sich an
der Informationstheke jeder anstellen und die Gespräche belauschen
könne. Abschließend berichtet Monzheimer, dass die Wiesbadener
Initiative für soziale Gerechtigkeit Gewerkschaften und Öffentlichkeit
informiere und Protestaktionen gegen die Massenvorführungen plane. (sb)

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-betroffene-auf-dem-sklavenmarkt-900790.php

Menschen werden hier zu NIedriglohn gezwungen.

Da
es sich ja um eine öffentliche Veranstalltung handelt, könnten doch die
Zeitarbeitsfirmen wohl auch nichts dagegen haben wenn diese
Bewerbungsgespräche gefilmt und anschließend im Netz veröffentlicht
würden?

In den Bewerbungsgesprächen wird ja sicherlich auch über den Stundenlohn, das Urlaubsgeld etc gesprochen/verhandelt.

Da düften die ZaF doch kein Problem mit haben!

Ist doch alles rechtens, oder?

Mein Vorschlag, die Bewerber sollten sich mit einer Cam ausrüsten und alles aufzeichnen.
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