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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bei der Wohngeldzahlung handelt es sich um Einkommen im Sinne des § 11 SGB II.

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Bei der Wohngeldzahlung handelt es sich um Einkommen im Sinne des § 11 SGB II.  Empty Bei der Wohngeldzahlung handelt es sich um Einkommen im Sinne des § 11 SGB II.

Beitrag von Willi Schartema Mo Jun 30, 2014 11:23 am

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.04.2014 - L 7 AS 1116/13 B


Leitsätze (Juris)
Das Unwirksamwerden der Bewilligung von Wohngeld nach § 28 WoGG belastet nicht den Einkommenzufluss nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II mit einer wirksamen Rückzahlungsverpflichtung. Erst der nach § 50 Abs. 2 SGB X ins Ermessen der Wohngeldstelle gestellte Erstattungsbescheid begründet die einkommensverschonende maßgebliche Zahlungspflicht.
 
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=0518845D479AD576BC24B8F9817CF503.jp45?doc.id=JURE140010378&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1675/

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