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Arbeitslosengeld II - Regelbedarf für Alleinstehende - Aufenthalt des ausländischen Vaters im Haushalt - Nichtvorliegen einer Bedarfsgemeinschaft - keine Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfteilprinzip - Jobcenter verkennt die Bedeutung der
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Arbeitslosengeld II - Regelbedarf für Alleinstehende - Aufenthalt des ausländischen Vaters im Haushalt - Nichtvorliegen einer Bedarfsgemeinschaft - keine Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfteilprinzip - Jobcenter verkennt die Bedeutung der
Regelleistung als Sicherung des Existenzminimums.
Sozialgericht Gießen, Urteil vom 13.08.2013 - S 26 AS 1436/10 - Berufung anhängig beim Hessischem LSG unter dem Az. L 9 AS 666/13
Leitsätze (Autor)
Keine Annahme einer Bedarfsgemeinschaft bei Zusammenleben mit einem sich als Tourist in Deutschland aufhaltenden Ausländer.
Eine alleinerziehende Mutter hat Anspruch auf den vollen Regelsatz. Das kann auch gelten, wenn der Vater des Kindes im selben Haushalt lebt. Allerdings nur, wenn dieser selbst kein Einkommen hat und keine Leistungen bezieht.
Alleinerziehende hat einen Anspruch auf Übernahme der angemessenen Kosten für die Unterkunft in voller Höhe, eine Halbierung der angemessenen Kosten der Unterkunft ist gesetzeswidrig.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167802&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: S. a. Vater zu Besuch - Voller Hartz-IV-Satz für alleinerziehende Mutter - weiterlesen aug n- tv - Ratgeber: http://www.n-tv.de/ratgeber/Voller-Hartz-IV-Satz-fuer-alleinerziehende-Mutter-article13057736.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1672/
Willi S
Sozialgericht Gießen, Urteil vom 13.08.2013 - S 26 AS 1436/10 - Berufung anhängig beim Hessischem LSG unter dem Az. L 9 AS 666/13
Leitsätze (Autor)
Keine Annahme einer Bedarfsgemeinschaft bei Zusammenleben mit einem sich als Tourist in Deutschland aufhaltenden Ausländer.
Eine alleinerziehende Mutter hat Anspruch auf den vollen Regelsatz. Das kann auch gelten, wenn der Vater des Kindes im selben Haushalt lebt. Allerdings nur, wenn dieser selbst kein Einkommen hat und keine Leistungen bezieht.
Alleinerziehende hat einen Anspruch auf Übernahme der angemessenen Kosten für die Unterkunft in voller Höhe, eine Halbierung der angemessenen Kosten der Unterkunft ist gesetzeswidrig.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167802&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: S. a. Vater zu Besuch - Voller Hartz-IV-Satz für alleinerziehende Mutter - weiterlesen aug n- tv - Ratgeber: http://www.n-tv.de/ratgeber/Voller-Hartz-IV-Satz-fuer-alleinerziehende-Mutter-article13057736.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1672/
Willi S
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