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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hungerstreik von Michael E.lohnt sich erfolgreich beendet Michael E. beendet politischen Hungerstreik: Jobcenter lenkt ein 18.04.2012

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jobcenter - Hungerstreik von Michael E.lohnt sich erfolgreich beendet Michael E. beendet politischen Hungerstreik: Jobcenter lenkt ein 18.04.2012 Empty Hungerstreik von Michael E.lohnt sich erfolgreich beendet Michael E. beendet politischen Hungerstreik: Jobcenter lenkt ein 18.04.2012

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 12:55 am

Heute hat der 52jährige Hartz IV-Betroffene Michael E. seinen
politischen Hungerstreik erfolgreich beendet. Wir berichteten darüber,
dass das Jobcenter Herrn E. die kompletten Leistungen als „Sanktion“
strich und eine Bedarfsgemeinschaft unterstellte, obwohl mit der
Mitbewohnerin nur ein Untermietverhältnis besteht. Nach einem Gespräch
mit dem Teamleiter des Jobcenter Speyer wurde die Wohngemeinschaft mit
einem schriftlichen Vermerk anerkannt, so dass nunmehr für Michael E.
kein Grund mehr besteht, die Verweigerung der Nahrungsaufnahme
fortzusetzen.

So lautete der Vermerk des Jobcenters: „Herr E.
wohnt mit Frau X in einer Wohngemeinschaft. Es handelt sich nicht um
eine eheähnliche Gemeinschaft. Jeder hat ein Zimmer, ein drittes Zimmer
ist ein Gemeinschaftsraum, der mal zusammen, mal auch alleine genutzt
wird. Die Küche und Bad sind zur gemeinsamen Benutzung. Jeder
wirtschaftet und sorgt für sich selbst. Jeder kauft für sich ein. Herr
XXX erhält von seiner Mitbewohnerin keinerlei Unterstützung (und hat
auch keinen Anspruch darauf).“

Ebenfalls wurde der Klageantrag
beim zuständigen Sozialgericht Speyer durch den Anwalt des Betroffenen
zurück genommen. Offensichtlich konnte der öffentliche Druck in diesem
Fall einiges bewirken, wenn gleich auch ein Hungerstreik mit erheblichen
gesundheitlichen Gefahren verbunden ist und deshalb von vielen Menschen
nicht ganz unkritisch betrachtet wird. „Oft bleibt den Betroffenen kein
anderer Weg, um sich Gehör zu verschaffen“, erklärt Sebastian Bertram
von „gegen-hartz.de“. Hartz IV Bezieher besitzen in diesem Land nun mal
keine Lobby.

Hiermit dokumentieren wird die abschließende Erklärung des ehemaligen Hunderstreikers Michael E.:
„Ich
möchte mich bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern herzlich
bedanken. Ich hätte nicht mit so einer enorm großen Solidarität
gerechnet, die wie eine Welle über mich geschwappt ist. In diesem meinem
Falle zeigt sich, dass Widerstand notwendig wird, wenn Leib und Leben
und Fortbestand einer Wohngemeinschaft gefährdet sind. Mein allergrößter
Dank gilt allen Bloggerinnen und Bloggern, die meinen Eintrag auf
meinem Blog durch Verlinkung, Trackbacks und eigens verfasste
Blogeinträge unterstützt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
haben. Ausdrücklich bedanken möchte ich bei der Zeitung Die Rheinpfalz,
die mit ihrem Artikel dazu beigetragen hat, meinen politischen
Hungerstreik und den Grund meines politischen Hungerstreiks bekannt zu
machen.

Einen besonders herzlichen Dank an die Redakteurinnen und
Redakteure des Südwestrundfunks (SWR 4), im besonderen einer Reporterin
des SWR 4, die mich um ein Radiointerview gebeten hat. Durch dieses
Interview, das im Rahmen einer Sendung als redaktioneller Teil
sozusagen, enthalten war, wurde mein Problem einer großen Anzahl von
Bürgern dargestellt. Weiter meinen allergrößten Dank an die Redaktion
von www.gegen-hartz.de und alle weiteren unzähligen Online-Redaktionen,
die sich mit solidarisch mit Veröffentlichungen zur Seite gestellt
haben. Ausdrücklich im Einzelnen möchte ich mich bedanken bei meiner
Mitbewohnerin, die sich in einer bewundernswerten Art und Weise bis zur
totalen Erschöpfung für den Weiterbestand der Wohngemeinschaft
eingesetzt hat. Zum Letzten möchte ich meinem Haustier danken, das mit
großer Empathie und Mitgefühl sich um mich bemüht hat.

Noch ganz
zum Schluss erwähnt gilt mein Dank der Fraktion Die Linke im Bundestag,
sowie allen Linken und den von Die Linke mir empfohlenen Rechtsanwalt.
Dieser, mein, Fall, zeigt ganz deutlich, wie sehr der Gesetzgeber mit
diesem Gesetz die Jobcenter sowie die Bezieherinnen und Bezieher von
Leistungen nach dem SGB II unter Druck setzt. Deshalb ist es sicher
angebracht und an der Zeit, eine Klage beim Bundesverfassungsgericht zu
diesem Thema gegenständlich zu machen, um diesen Zustand zu beseitigen.

Mein
Anwalt und ich werden gemeinsam prüfen, ob wir gegen diese Thematik
beim Bundesverfassungsgericht Klage erheben. Letztendlich ist und bleibt
Hartz IV ein unmenschliches Konstrukt, das Menschen entrechtet,
gängelt, diskriminiert, schikaniert, ausgrenzt sowie in meinem Fall,
Grundrechte sowie Menschenrechte auf übelste Weise verletzt. Hartz IV
muss weg, und zwar schneller, als es gekommen ist. Wir brauchen in
unserer modernen Zeit, in der immer mehr Menschen überflüssig werden,
dringend einen anderen kulturellen Ansatz, der durchaus aus einem
bedingungslosen Grundeinkommen im Finalen, oder durch eine
repressionsfreie Grundsicherung im Jetzigen ersetzt wird. Die Würde des
Menschen ist unantastbar. Gez. M.E.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-hungerstreik-erfolgreich-beendet-900801.php


Genau
so müssen es alle machen die Sanktioniert werden in Massen Hungerstreik
Öffentlich machen und so Druck aufbauen wer sich nicht bewegt kann auch
nichts ändern.

Gleichzeitig sofort auch Ea. beim Sozialgericht
die Aufschiebende Wirkung nach § 86a beantragen das heißt sofortige
Rücknahme der Sanktion und Barauszahlung.
Willi Schartema
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