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Pressemeldung vom 16.05.2014 der Kanzlei " Sozialrecht in Freiburg " zum Thema "Mietobergrenzen" im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
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Pressemeldung vom 16.05.2014 der Kanzlei " Sozialrecht in Freiburg " zum Thema "Mietobergrenzen" im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Jobcenter verabschiedet sich von seinem rechtswidrigem Konzept, Anstatt ein neues Konzept zu erstellen, nimmt der Landkreis jetzt die vom Bundessozialgericht sogenannte „Angemessenheitsobergrenze“ und verwendet die Werte aus § 12 WoGG, erhöht u m 10%, als Mietobergrenze für die alltägliche Praxis.
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, nach der es auch dann, wenn das Jobcenter oder das Sozialamt kein schlüssiges Konzept hat, eine „Angemessenheitsobergrenze“ geben soll, ist kaum nachvollziehbar. Es handelt sich um eine sogenannte „gegriffene Größe“ – ein beschönigender Ausdruck für eine willkürliche Setzung. Deshalb wurde nun gegen eine Entscheidung, betreffend Leistungsempfänger in Gundelfingen bei Freiburg, Verfassungsbeschwerde erhoben. Die Verfassungsbeschwerde ist beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 944/14 anhängig.
Pressemitteilung der Kanzlei – Sozialrecht in Freiburg – vom 16.05.2014: http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/dokumente/upload/17e88_16.05.2014_pressemeldung_srif.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1635/
Willi S
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, nach der es auch dann, wenn das Jobcenter oder das Sozialamt kein schlüssiges Konzept hat, eine „Angemessenheitsobergrenze“ geben soll, ist kaum nachvollziehbar. Es handelt sich um eine sogenannte „gegriffene Größe“ – ein beschönigender Ausdruck für eine willkürliche Setzung. Deshalb wurde nun gegen eine Entscheidung, betreffend Leistungsempfänger in Gundelfingen bei Freiburg, Verfassungsbeschwerde erhoben. Die Verfassungsbeschwerde ist beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 944/14 anhängig.
Pressemitteilung der Kanzlei – Sozialrecht in Freiburg – vom 16.05.2014: http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/dokumente/upload/17e88_16.05.2014_pressemeldung_srif.pdf
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Willi S
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