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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Erstattung von Betreuungskosten bei Unterbringung im Frauenhaus

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Erstattung von Betreuungskosten bei Unterbringung im Frauenhaus  Empty Erstattung von Betreuungskosten bei Unterbringung im Frauenhaus

Beitrag von Willi Schartema Di Mai 06, 2014 11:00 am

Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 23.04.2014 - S 11 AS 1626/12



Leitsätze (Autor)
Die Kommune ist zur Erstattung der Kosten für die psychosoziale Betreuung nur dann verpflichtet, wenn eine Vereinbarung unter anderem über die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen besteht. Hieran fehle es aber in diesem Fall.

Quelle: Juris: http://www.juris.de/jportal/portal/t/3e6b/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA140401212&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1628/

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