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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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SG Ulm zu eheähnlichen Gemeinschaften im SGB II, wenn keine gemeinsame Wohnung besteht

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SG Ulm zu eheähnlichen Gemeinschaften im SGB II, wenn keine gemeinsame Wohnung besteht Empty SG Ulm zu eheähnlichen Gemeinschaften im SGB II, wenn keine gemeinsame Wohnung besteht

Beitrag von Willi Schartema Mo Apr 14, 2014 4:08 pm

anbei Link zum Urteil des SG Ulm zu eheähnlichen Gemeinschaften im SGB
II, wenn keine gemeinsame Wohnung besteht - das Urteil ist positiv für
die Betroffenen!!!

http://www.juraforum.de/recht-gesetz/hartz-iv-jobcenter-darf-keine-eheaehnliche-gemeinschaft-unterstellen-476261

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1606/

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