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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Leitsatz (RAin Helga Wonnemann) ALG II-Anspruch für Familien aus der Slowakei möglicherweise nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II ausgeschlossen, jedoch in summarischer Prüfung kann ein vorrangiges Interesse der Antragsteller, die ohne Einkomme und Vermögen

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Leitsatz (RAin Helga Wonnemann) ALG II-Anspruch für Familien aus der Slowakei möglicherweise nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II ausgeschlossen, jedoch in summarischer Prüfung kann ein vorrangiges Interesse der Antragsteller, die ohne Einkomme und Vermögen Empty Leitsatz (RAin Helga Wonnemann) ALG II-Anspruch für Familien aus der Slowakei möglicherweise nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II ausgeschlossen, jedoch in summarischer Prüfung kann ein vorrangiges Interesse der Antragsteller, die ohne Einkomme und Vermögen

Beitrag von Willi Schartema Di Apr 08, 2014 9:58 am

sind, bejaht werden, so das Regelsatz und Unterkunftskosten ab sofort für drei Monate vom JC zu zahlen sind.
 
Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 30.11.2014 - S 40 AS 5019/13 ER


Quelle: Urteil liegt Tacheles vor.

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1564/

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