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Leitsatz (RAin Helga Wonnemann) ALG II-Anspruch für Familien aus der Slowakei möglicherweise nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II ausgeschlossen, jedoch in summarischer Prüfung kann ein vorrangiges Interesse der Antragsteller, die ohne Einkomme und Vermögen
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Leitsatz (RAin Helga Wonnemann) ALG II-Anspruch für Familien aus der Slowakei möglicherweise nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II ausgeschlossen, jedoch in summarischer Prüfung kann ein vorrangiges Interesse der Antragsteller, die ohne Einkomme und Vermögen
sind, bejaht werden, so das Regelsatz und Unterkunftskosten ab sofort für drei Monate vom JC zu zahlen sind.
Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 30.11.2014 - S 40 AS 5019/13 ER
Quelle: Urteil liegt Tacheles vor.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1564/
Willi S
Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 30.11.2014 - S 40 AS 5019/13 ER
Quelle: Urteil liegt Tacheles vor.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1564/
Willi S
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