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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hartz IV - Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumänien

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  Hartz IV - Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumänien Empty Hartz IV - Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumänien

Beitrag von Willi Schartema Di Apr 08, 2014 8:47 am

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.11.2013 - L 6 AS 130/13 Die Revision wurde zugelassen.


Leitsatz (Autor)
Ein ausnahmsloser Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger ist europarechtswidrig.
 
Quelle: Pressemitteilung, Essen, 29.11.2013 : http://www.lsg.nrw.de/behoerde/presse/archiv/Jahr_2013/Hartz-IV_Anspruch_auch_fuer_EU-Buerger_aus_Rumaenien/index.php
 
 
Nun endlich liegt der Volltext des Urteils vor: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168656&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1564/

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