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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Mehrbedarf Warmwasser - Beweiserhebungsverfahren - Stromverbrauch des Durchlauferhitzers im Falle des Mehrbedarfs wegen dezentraler Warmwasserversorgung

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Beitrag von Willi Schartema Di Apr 08, 2014 7:58 am

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.03.2013 - L 31 AS 3018/13 B


Leitsätze ( Autor)
Die Frage der Angemessenheit der Warmwasserversorgung ist eine Rechtsfrage , zu der ein Sachverständiger nicht beizutragen hat. Bleibt die Behauptung des abweichenden Bedarfs nur Vermutung, ist keine Amtsermittlung zu veranlassen.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168596&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1564/

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