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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes schlüssiges Konzept - Anwendung der Wohngeldtabelle - Sicherheitszuschlag

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Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes schlüssiges Konzept - Anwendung der Wohngeldtabelle - Sicherheitszuschlag  Empty Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes schlüssiges Konzept - Anwendung der Wohngeldtabelle - Sicherheitszuschlag

Beitrag von Willi Schartema Mo März 31, 2014 10:24 am

Sozialgericht Magdeburg, Urteil vom 25.10.2013 - S 15 AS 2495/11 - Die Berufung wird zugelassen

Leitsätze ( Autor)
Hat der Grundsicherungsträger kein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten und kann ein solches auch nicht ermittelt werden, ist auch auf den zugrunde zu legenden Höchstbetrag der Tabellenwerte zu § 12 WoGG ein Zuschlag von 10 % vorzunehmen.


Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167777&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Anmerkung: Vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 – B 4 AS 87/12 R - Vom BSG wird ein „Sicherheitszuschlag” iHv 10% zum jeweiligen Tabellenwert im Interesse des Schutzes des elementaren Bedürfnisses des Hilfebedürftigen auf Sicherung des Wohnraumes als erforderlich angesehen.

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2262

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