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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Freibetrag bei Zufluss des Einkommens aus einer Erwerbstätigkeit in Teilbeträgen

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Freibetrag bei Zufluss des Einkommens aus einer Erwerbstätigkeit in Teilbeträgen  Empty Freibetrag bei Zufluss des Einkommens aus einer Erwerbstätigkeit in Teilbeträgen

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 24, 2014 4:15 pm

SG Hannover, Urteil vom 11.11.2013 - S 59 AS 1180/12 u. S 59 AS 1187/12 - Die Berufung wird zugelassen.

Leitsatz (Juris)
Der Freibetrag für Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit kann nur einmal berücksichtigt werden. Den "Verlust" des Freibetrages hat der Leistungsberechtigte hinzunehmen, wenn das Einkommen in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt wird.

Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml/media-type/html?form=bsIntExpertSearch&desc=rechtsgebiet&query=Sozialrecht&nav=reg


Anmerkung: Vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. März 2013 – L 11 AS 810/11, zu der Konstellation, in der Einkommen aus Erwerbstätigkeit im selben Monat in zwei Teilbeträgen gezahlt wurde.

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2254

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