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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Ein Sanktionsbescheid wegen angeblicher Nichtbewerbung des Leistungsbeziehers ist rechtswidrig, denn das Jobcenter trifft die Beweislast.

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Ein Sanktionsbescheid wegen angeblicher Nichtbewerbung des Leistungsbeziehers ist rechtswidrig, denn das Jobcenter trifft die Beweislast. Empty Ein Sanktionsbescheid wegen angeblicher Nichtbewerbung des Leistungsbeziehers ist rechtswidrig, denn das Jobcenter trifft die Beweislast.

Beitrag von Willi Schartema Mo Jan 27, 2014 11:11 am

Für den Fall der Beweislosigkeit dürfte der Grundsatz der objektiven Beweislast zum Tragen kommen. Danach treffen denjenigen die Folgen der Beweislosigkeit, der sich auf ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal beruft

Lüneburg, Urteil vom 13.11.2013 - S 37 AS 844/10 – rechtskräftig

Leitsätze (Autor)

Quelle: SG Lüneburg vom 13.11.2013 - S 37 AS 844/10: Urteil (rechtskräftig) zu Sanktion bei angeblicher Nichtbewerbung + Weitere Sachen

Alles hier: Urteil (rechtskräftig) zu Sanktion bei angeblicher Nichtbewerbung + Weitere Sachen - Erwerbslosen Forum Deutschland, mit PDF der Entscheidungen im Anhang auf der oben genannten Seite. Hier zum Link: http://www.elo-forum.org/erfolgreiche-gegenwehr/122046-urteil-rechtskraeftig-sanktion-angeblicher-nichtbewerbung-sachen.html

Quelle:   http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2247

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