Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Rechtsanspruch auf barrierefreie Begutachtung
Seite 1 von 1
Rechtsanspruch auf barrierefreie Begutachtung
Hamburg (kobinet) Das Bundessozialgericht hat mit dem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 14. November ein Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts aufgehoben, weil es unter Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz ergangen ist.
Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein von der Kanzlei Menschen und Rechte begrüßt die Entscheidung:
„Das Bundessozialgericht zeigt, dass auch Probanden Menschenrechte haben und nicht von Gutachtern zum Objekt ihrer Untersuchungsmethodiken gemacht werden dürfen.“ Die Entscheidung hat daher Bedeutung weit über den Einzelfall hinaus. Sie stärkt die Rechte von Menschen mit Autismus, aber auch von anderen Menschen mit Behinderungen, die versuchen Verfahren barrierefrei durchführen zu lassen.
Der Kläger, bei dem Asperger-Autismus diagnostiziert ist, begehrte in dem Verfahren die Zuerkennung eines GdB von mehr als 50. Sozialgericht und Landessozialgericht hielten zur Klärung dieser Frage die Einholung eines Gutachtens für erforderlich.
Ein solches Gutachten wurde allerdings nicht erstellt, weil keiner der beauftragten Gutachter bereit war, sich auf das Verlangen des Klägers nach barrierefreier Kommunikation einzulassen. In erster Linie wollte der Kläger mit dem Gutachter den Kommunikationsteil der Begutachtung schriftlich bearbeiten. Nur so sah er sich in der Lage seine Situation beschreiben und auf die erforderlichen Fragen offen und umfassend antworten zu können.
Diesem Anliegen entsprachen weder das Sozialgericht noch die Berufungsinstanz ohne nähere Begründung. Sie wiesen daher die Klage ab und ließen keine Revision zu. Dagegen wandte sich für den Kläger die nunmehr beauftragte Kanzlei Menschen und Rechte, deren Nichtzulassungsbeschwerde sich auch auf Artikel 13 UN-Behindertenrechtskonvention stützte (Zugang zur Justiz). Das Bundesozialgericht hat der Nichtzulassungsbeschwerde stattgegeben und gleichzeitig das angegriffene Berufungsurteil wegen eines Verfahrensmangels aufgehoben. Die Bundesrichter schreiben: „Das LSG hätte (sich) im Vorhinein gedrängt sehen müssen … insbesondere zu ermitteln, welche Art der Exploration für den Kläger zumutbar ist (…).“
(BSG vom 14.11.2013, B 9 SB 5/13 B)
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/28341/Rechtsanspruch-auf-barrierefreie-Begutachtung.htm
Willi S
Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein von der Kanzlei Menschen und Rechte begrüßt die Entscheidung:
„Das Bundessozialgericht zeigt, dass auch Probanden Menschenrechte haben und nicht von Gutachtern zum Objekt ihrer Untersuchungsmethodiken gemacht werden dürfen.“ Die Entscheidung hat daher Bedeutung weit über den Einzelfall hinaus. Sie stärkt die Rechte von Menschen mit Autismus, aber auch von anderen Menschen mit Behinderungen, die versuchen Verfahren barrierefrei durchführen zu lassen.
Der Kläger, bei dem Asperger-Autismus diagnostiziert ist, begehrte in dem Verfahren die Zuerkennung eines GdB von mehr als 50. Sozialgericht und Landessozialgericht hielten zur Klärung dieser Frage die Einholung eines Gutachtens für erforderlich.
Ein solches Gutachten wurde allerdings nicht erstellt, weil keiner der beauftragten Gutachter bereit war, sich auf das Verlangen des Klägers nach barrierefreier Kommunikation einzulassen. In erster Linie wollte der Kläger mit dem Gutachter den Kommunikationsteil der Begutachtung schriftlich bearbeiten. Nur so sah er sich in der Lage seine Situation beschreiben und auf die erforderlichen Fragen offen und umfassend antworten zu können.
Diesem Anliegen entsprachen weder das Sozialgericht noch die Berufungsinstanz ohne nähere Begründung. Sie wiesen daher die Klage ab und ließen keine Revision zu. Dagegen wandte sich für den Kläger die nunmehr beauftragte Kanzlei Menschen und Rechte, deren Nichtzulassungsbeschwerde sich auch auf Artikel 13 UN-Behindertenrechtskonvention stützte (Zugang zur Justiz). Das Bundesozialgericht hat der Nichtzulassungsbeschwerde stattgegeben und gleichzeitig das angegriffene Berufungsurteil wegen eines Verfahrensmangels aufgehoben. Die Bundesrichter schreiben: „Das LSG hätte (sich) im Vorhinein gedrängt sehen müssen … insbesondere zu ermitteln, welche Art der Exploration für den Kläger zumutbar ist (…).“
(BSG vom 14.11.2013, B 9 SB 5/13 B)
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/28341/Rechtsanspruch-auf-barrierefreie-Begutachtung.htm
Willi S
Ähnliche Themen
» Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz konkretisiert
» Untersuchender darf Begleitperson zur psychologischen psychiatrischen Begutachtung als Zeuge mitbringen OLG Hamm stellt klar 03.02.2015 14 UF 135 14
» Leistungsempfänger nach dem SGB II haben keinen Rechtsanspruch auf einen telefonischen Rückruf.
» Gutachter, Schweigepflicht, Gesundheitsfragebogen Grundsätzlich kann der Leistungsträger einen Leistungsbezieher zu einer med. Begutachtung einladen lassen. Dieser Einladung muss gefolgt werden!
» Junge, schwer mehrfachbehinderte Frau hat Rechtsanspruch auf Hilfe zur Beschaffung eines KFZ sowie den behindertengerechten Umbau des KFZ durch den Sozialhilfeträger
» Untersuchender darf Begleitperson zur psychologischen psychiatrischen Begutachtung als Zeuge mitbringen OLG Hamm stellt klar 03.02.2015 14 UF 135 14
» Leistungsempfänger nach dem SGB II haben keinen Rechtsanspruch auf einen telefonischen Rückruf.
» Gutachter, Schweigepflicht, Gesundheitsfragebogen Grundsätzlich kann der Leistungsträger einen Leistungsbezieher zu einer med. Begutachtung einladen lassen. Dieser Einladung muss gefolgt werden!
» Junge, schwer mehrfachbehinderte Frau hat Rechtsanspruch auf Hilfe zur Beschaffung eines KFZ sowie den behindertengerechten Umbau des KFZ durch den Sozialhilfeträger
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema