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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Rumänische Staatsangehörige, die sich nach längerer objektiv aussichtsloser Arbeitsuche weiter im Bundesgebiet gewöhnlich aufhalten, haben einen Anspruch auf ALG II.

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Rumänische Staatsangehörige, die sich nach längerer objektiv aussichtsloser Arbeitsuche weiter im Bundesgebiet gewöhnlich aufhalten, haben einen Anspruch auf ALG II.  Empty Rumänische Staatsangehörige, die sich nach längerer objektiv aussichtsloser Arbeitsuche weiter im Bundesgebiet gewöhnlich aufhalten, haben einen Anspruch auf ALG II.

Beitrag von Willi Schartema Mo Nov 25, 2013 9:08 am

LSG NRW, Urteil vom 10.10.2013 - L 19 AS 129/13 - Die Revision wurde zugelassen.

 Erwerbsfähige EU-Bürger, die ein Aufenthaltsrecht aus anderen Gründen als zur Arbeitsuche haben, sind nicht vom Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II erfasst. Dies gilt auch für EU-Bürger ohne Aufenthaltsgrund im Sinne des gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeitsrechts.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165327&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Anmerkung: Siehe dazu auch : Pressemitteilung des LSG NRW vom 11.10.2013 - "Hartz IV" - Anspruch für Migranten Landessozialgericht billigt rumänischer Familie Grundsicherungsleistungen zu, hier abrufbar: https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/11_10_2013/index.php

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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