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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Leistungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung werden als Sach- und Dienstleistungen erbracht.  Empty Leistungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung werden als Sach- und Dienstleistungen erbracht.

Beitrag von Willi Schartema Di Nov 12, 2013 11:16 am

Sozialgericht Kassel, Urteil vom 28,08.2013 - S 6 AS 309/12

Leitsätze

Eine Auszahlung der für diese Bedarfe vorgesehenen Leistungen an die Eltern der Berechtigten ist vom Gesetz nicht vorgesehen.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=164979&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock

Quelle:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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