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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Für den Rechtsstreit über ein Hausverbot, das einem Bezieher von Leistungen nach dem SGB II von einem Leistungsträger gemäß § 6 SGB II (Jobcenter) erteilt worden ist, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet (entgegen BSG,

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jobcenter - Für den Rechtsstreit über ein Hausverbot, das einem Bezieher von Leistungen nach dem SGB II von einem Leistungsträger gemäß § 6 SGB II (Jobcenter) erteilt worden ist, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet (entgegen BSG,  Empty Für den Rechtsstreit über ein Hausverbot, das einem Bezieher von Leistungen nach dem SGB II von einem Leistungsträger gemäß § 6 SGB II (Jobcenter) erteilt worden ist, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet (entgegen BSG,

Beitrag von Willi Schartema Mo Nov 04, 2013 12:33 pm

Beschl. v. 01.04.2009, B 14 SF 1/08 R)

OVG Hamburg, Beschl. v. 17.10.2013 - 3 So 119/13

Normen: § 17a Abs 3 GVG, § 17a Abs 4 GVG, § 40 Abs 1 S 1 VwGO, § 51 Abs 1 Nr 4a SGG

Leitsatz: (Juris)

Die (Rechts-) Beschwerde gemäß § 17a Abs. 4 Satz 5 GVG ist auch in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zuzulassen, wenn die Zulässigkeit einer solchen Beschwerde von obersten Gerichten des Bundes unterschiedlich beurteilt wird.

Quelle: Rechtsprechung - Justiz - Portal Hamburg


Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock

Quelle:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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