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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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SG Aachen revidiert Haltung zum Thema KdU und erklärt, dass der Rückgriff auf § 12 WoGG nicht mehr angemessen erscheint - Sozialgericht rüffelt Jobcenter wegen Unterkunftskosten

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jobcenter - SG Aachen revidiert Haltung zum Thema KdU und erklärt, dass der Rückgriff auf § 12 WoGG nicht mehr angemessen erscheint - Sozialgericht rüffelt Jobcenter wegen Unterkunftskosten Empty SG Aachen revidiert Haltung zum Thema KdU und erklärt, dass der Rückgriff auf § 12 WoGG nicht mehr angemessen erscheint - Sozialgericht rüffelt Jobcenter wegen Unterkunftskosten

Beitrag von Willi Schartema Fr Okt 25, 2013 1:31 pm

Im vorliegenden Fall kritisiert das Sozialgericht insbesondere, dass das Jobcenter bislang stets den Mietspiegel der Stadt Aachen zugrunde gelegt hat, um die Angemessenheit der Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger zu berechnen.

Nach Vorlage des jüngsten Mietspiegels, der höhere Werte ergeben hätte, ist das Jobcenter auf Weisung der Städteregion von dieser Praxis jedoch abgewichen und hat stattdessen die Wohngeldtabelle für Aachen herangezogen. „Eine solche Handlungsweise ist auch für die Empfänger von Leistungen nach dem SGB II vollends unverständlich“, kritisiert der Vorsitzende Richter der 11. Kammer des Sozialgerichts Aachen.Weiter zum Beitrag hier:

 http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/sozialgericht-rueffelt-jobcenter-wegen-unterkunftskosten-1.675760 ,

siehe dazu auch - Thomé Newsletter vom 25.09.2013, Punkt 6, Näheres dazu hier:

 http://www.harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-but-rilis/S-KdU-Aachen-09.09.2013.pdf


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http://www.tacheles-sozialhilfe.de"


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