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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Maßnahmeträger hat keinen Anspruch auf einen Lebenslauf keine Sanktion für Hartz IV Leistungsbezieher

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einen - Maßnahmeträger hat keinen Anspruch auf einen Lebenslauf keine Sanktion für Hartz IV Leistungsbezieher Empty Maßnahmeträger hat keinen Anspruch auf einen Lebenslauf keine Sanktion für Hartz IV Leistungsbezieher

Beitrag von Willi Schartema Do Okt 10, 2013 1:28 pm

SG Leipzig ,Beschluss vom 29.05.2012,- S 25 AS 1470/12 ER -


Ein außerhalb des Sozialrechtsverhältnis stehender Dritter, wie hier der Maßnahmeträger, kann nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten Daten erheben und verwerten(§ 4a des Bundesdatenschutzgesetz).


Eine nichterteilte Zustimmung kann im Umkehrschluss nicht dazu führen, den Leistungsempfänger in der Sache dafür zu sanktionieren (so im Ergebnis auch Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 15.02.20 12 - S 107 AS 1034/12 ER - Rdnr. einen - Maßnahmeträger hat keinen Anspruch auf einen Lebenslauf keine Sanktion für Hartz IV Leistungsbezieher Icon_cool.


http://papa-lars.de/keine-sanktion-wenn-der-leistungsberechtigte-einem-masnahmetrager-den-lebenslauf-nicht-vorlegt/

Zwangsvollstreckungsauftrag Jobcenter Leipzig


http://www.a4xpappa.de/Zwangsvollstreckung.pdf


Gerichtsvollzieher pfändet zahlungsunwilliges Jobcenter


http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1811013


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