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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Keine Bewilligung vom Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit der Klage aufgrund Vermeidbarkeit, wenn der allein die Erfolgsaussicht begründende Aspekt bei Erfüllung der von der Behörde geforderten Mitwirkungshandlung spätestens im Widerspruchsverfahren ggf

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Keine Bewilligung vom Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit der Klage aufgrund Vermeidbarkeit, wenn der allein die Erfolgsaussicht begründende Aspekt bei Erfüllung der von der Behörde geforderten Mitwirkungshandlung spätestens im Widerspruchsverfahren ggf  Empty Keine Bewilligung vom Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit der Klage aufgrund Vermeidbarkeit, wenn der allein die Erfolgsaussicht begründende Aspekt bei Erfüllung der von der Behörde geforderten Mitwirkungshandlung spätestens im Widerspruchsverfahren ggf

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 07, 2013 1:26 pm

hätte vermieden werden können – Keine Absetzung des Erwerbstätigenfreibetrages beim Krankengeld.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2013 - L 10 AS 1595/13 B PKH

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=


Anmerkung: Vgl. zur Absetzung des Erwerbstätigenfreibetrages beim Krankengeld: BSG, Urteil vom 27. September 2011 - B 4 AS 180/10 R.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=146608


Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock

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