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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Stromsperre vom 31.07.2013 rechtswidrig da keine Stromschulden beim Energieversorger vorhanden Monatlich 67 € vom Jobcenter Herne an Energieversorger überwiesen für Mannfred Meier

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jobcenter - Stromsperre vom 31.07.2013 rechtswidrig da keine Stromschulden beim Energieversorger vorhanden Monatlich 67 € vom Jobcenter Herne an Energieversorger überwiesen für Mannfred Meier  Empty Stromsperre vom 31.07.2013 rechtswidrig da keine Stromschulden beim Energieversorger vorhanden Monatlich 67 € vom Jobcenter Herne an Energieversorger überwiesen für Mannfred Meier

Beitrag von Willi Schartema Do Aug 01, 2013 10:04 am

War mit Mannfred Meier  als Betroffener und Abdallah
nach der rechtswidrigen Stromsperre  durch das herbei holen  von Seiten der Mitarbeiter des Energieversorger durch das rechtwidrige herbei holen der Polizei dabei.
 
In einem Sachlichen Gespräch erklärte ich dem Mitarbeitern des Energieversorger und der Polizei Wanne-Eickel das kein Recht bestand den Strom bei Manni abzusperren .
 
Ich forderte eine Aufgeschlüsselte Abrechnung des Energieversorger ein, wo die Positionen für Strom die Vorauszahlungen durch das Jobcenter Wanne-Eickel dafür und die Gasvorauszahlung  durch das Jobcenter Wanne-Eickel getrennt für jeden Bürger Verständlich zu erkennen ist um sofort feststellen zu können ob wirklich eine Stromsperre rechtens sei.
 
Auch um festzustellen wer den die Schuld an der misslichen Situation habe um das Problem  sofort zu lösen.
 
Diese aufgeschlüsselte Rechnung wurde bis heute nicht an Manni geschickt , obwohl er den Energieversorger schriftlich dazu aufgefordert hat wie er mir sagte und ich im Gespräch auch erwähnte.
 
Es wurde ständig darauf hingewiesen Manni hätte sich nicht um die Angelegenheiten gekümmert und das Problem  liege nicht bei dem Energieversorger  sondern ganz alleine bei Manni  und er möge  sich an das Jobcenter wenden  und einen Rechtsanwalt einschalten wenn er  mit dem Jobcenter keine Klärung erreichen könne.
 
Der mehrmalige Hinweis das Manni Nachweislich in einem schriftlichen Dialog mit dem Jobcenter Wanne-Eickel steht  und das Jobcenter dazu schriftlich mehrmals aufgefordert hat doch die Vorauszahlung in  Höhe  von ca. 150  € für die vom Energieversorger  eingeforderte Vorauszahlung für den Gasbedarf an den Energieversorger zu bezahlen wurde vom Jobcenter Ignoriert und verweigert.
 
Eine Vorauszahlung in Höhe  von ca. 57 € wurde nur an den  Energieversorger seit Monaten überwiesen, obwohl 2  1/2 Jahre lang vorher Monatlich ca. 120  € für die Gasvorauszahlung an den Energieversorger Anstandslos überwiesen wurden.
 
Seit ca.  4 Monaten wird vom Jobcenter Wanne-Eickel in einer schriftlichen Mitteilung durch die Teamleiterin M. für Manni Nachweislich nur noch ca. 57  € statt wie bisher 120 € für die Vorauszahlung des  Gasbedarf an den Energieversorger überwiesen.
 
Diese Erkenntnis habe ich auch der Polizei sowie den Mitarbeitern des Energieversorger  mitgeteilt.
 
Die stieß weiterhin auf taube  Ohren es war sofort zu erkennen das zum Absperren des Stromzähler von Manni kein rechtlicher Handlungsbedarf  bestand.
 
Der oberste führende Polizist ordnete sodann eine rechtswidrige  Durchsetzung der Absperrung des Stromzähler an.
 
Manni  erhob natürlich Einwände und verweigerte mündlich der Polizei und den Mitarbeitern des Energieversorger das Absperren des Stromzähler.
 
Endresultat Manni ist ohne Strom, obwohl keine Stromschulden vorhanden sind den das Jobcenter überweist Nachweislich eigenmächtig 67 € Monatlich für Strom an den Energieversorger.
 
Nachträglich wurde rechtswidrig ein Stromzähler bei Manni eingebaut der vom Energieversorger per DSL Modem über Funk den Strom bei Manni abschaltet, obwohl jedem bekannt ist bei den Verantwortlichen des Energieversorger  das Manni keine Stromschulden hat.
 
Es hätte durch das nicht voll begünstigen durch das  Jobcenter für Manni  der vollen Vorauszahlung für den Gasbedarf  in Höhe von ca. 150 €  an den Energieversorger die Schuld sofort festgestellt werden können wenn man in guter Absicht gegenüber Manni vorbehaltlos  gehandelt  hätte.
 
Den mit 57 € hat sich der Energieversorger nicht zufrieden geben können wie ja aus den vergangenen 2 1/2 Jahren zu erkennen ist.
 
Mutwilliges Willkürliches handeln und verweigern durch das Jobcenter  durch die Verweigerungshaltung den vollen eingeforderten Gasbedarf in Höhe  von 150 € Monatlich an den Energieversorger zu überweisen hat die Folge das Manni  mit Polizeieinsatz der Stromzähler gesperrt wurde und nachträglich der Stromzähler durch einen Funkgesteuerten Stromzähler  rechtswidrig eingebaut wurde.
 
Hiermit wird Manni als Schuldner gegenüber den Energieversorger rechtswidrig hingestellt und Stigmatisiert was nachweislich nicht der Fall ist.
 
 
Der Energieversorger hat eine Monopolstellung und hat  für alle als eine Art Richterfunktion obwohl der Energieversoger keine Richterfunktion hat.
 
Er holt die Polizei herbei die dann den Strom absperrt.
 
Ob wirklich Stromschulden vorhanden sind  wird nicht geprüft.
 
Dieses Recht darf kein  Energieversoger länger haben!
 
Jeder Bürger der Schulden macht  muss zur endgültigen Klärung  wenn außergerichtlich keine Klärung möglich ist den Klageweg einschreiten damit das Gericht die Schuldfrage durch Beweismittel überprüfen kann um  neutral eine Entscheidung zu treffen.
 
Hier wurde in diesem Fall bei Manni nicht neutral von Seiten des Energieversorger  und der Polizei gehandelt was durch eine einfache Aufschlüsselung der Rechnung für Manni  sofort Klärung herbei geschafft hätte und ein Rückanruf  an das Jobcenter bei der Geschäftsführung sofort Abhilfe geschaffen werden konnte.
 
Durch diese uneinsichtige Handlungsweise der Mitarbeiter der Energieversorger  und der Polizei sind Manni Addallah und meine Wenigkeit nach dem rechtswidrigen Vollzug der Stromsperre sofort zum Jobcenter  Wanne-Eickel und haben die Türsteher   den Sicherheitsdienst auf höflichste gebeten den Geschäftsführer  Herr K. W. zu einem Klärenden Gespräch herbei zu holen.
 
Dazu muss ich sagen Manni hat Hausverbot bis 31 Dezember 2013 weil er sein Recht beim Jobcenter Wanne-Eickel eingefordert hat da  er Mittellos war und  sofortiger Handlungsbedarf bestand, dies wurde ihm verweigert  und als Strafaktion schriftlich ein Hausverbot erteilt.
 
Herr K. W. erschien auch und Manni stellte mündlich an Herr K. W. die Forderung das sofort die Gasrechnung beglichen werden soll damit der Strom wieder eingestellt werden soll.
 
Er forderte ein Fax an den Energieversorger  ein, worin steht das der Gasbedarf der entstanden ist sofort von dem  Jobcenter übernommen wird damit keine offene unbeglichene Rechnung und Forderung von Seiten des Energieversorger mehr besteht.
 
Dies wollte Herr K. W. auch umgehend machen dies versprach er mir sogar mit Handschlag Manni würde dann eine @Mail bekommen.
 
Das Problem kann sehr schnell aus der Welt geschaffen werden indem Herr K. W. sofort handelt  dies muss er auch da ein sofortiger Handlungsbedarf besteht, den Strom los  wird von den Gerichten so Betrachtet ob als ein Leistungsberechtigter Bürger durch das nicht begünstigen von Sozialleistungen Obdachlos gemacht  wird.
 
Dies ist hier eindeutig der Fall.
 
Gestern hätte sofort der Gasbedarf für Manni  durch das Jobcenter und den verantwortlichen Herr. K. W. beglichen werden müssen.
 
Heute ist der Strom immer noch nicht  eingeschaltet.
 
 Manni ist  heute um 8 Uhr zum Jobcenter Wanni-Eickel um sein  Recht einzufordern damit der Strom wieder eingeschaltet wird.
 
 
Sein Geld hat er gestern auch nicht bekommen, obwohl durch prüfen des Servicedienst des Jobcenter Herne eine Telefonische Anfrage  von Manni gestellt wurde wo den seine Leistung bleibt die ihm zusteht.
 
 
Auch wollte er den Geschäftsführer sprechen und die Durchwahlnummer vom Geschäftsführer Teamleiter & der  Leistungsabteilung
 
Dort wurde ihm mitgeteilt das durch die Geschäftsführung die Anweisung an die Mitarbeiter vom Jobcenter Herne herausgegeben wurde keine Durchwahlnummern an Leistungsberechtigte heraus zu geben, weil ein Telefonischer Dialog nicht erwünscht sei. 
 
Jobcenter Telefonlisten Das Verwaltungsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 10.01.2013 - 5 K 981/11 (Pressemitteilungen und hier Urteilstext) entschieden, das Jobcenter bei Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes auch interne Telefonlisten und Durchwahlnummern herausgeben müssen.
 
Urteil vom 10.01.2013 - 5 K 981/11
 
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t1424-jobcenter-telefonlisten-das-verwaltungsgericht-leipzig-hat-mit-urteil-vom-10012013-5-k-981-11-pressemitteilungen-und-hier-urteilstext-entschieden-das-jobcenter-bei-antragen-nach-dem-informationsfreiheitsgesetz-des-bundes-auch-interne-telefonlis#1443
 
Das Urteil vom VG Leipzig  Ignoriert der Geschäftsführer  von Herne  Herr K. W.
 
Darum hier die Telefon Liste  des Jobcenter Bochum weil keine Telefonliste vom Jobcenter Herne öffentlich zu bekommen ist  und auch bewusst verweigert  wird.
 
Bitte bei dem Jobcenter Bochum  der Geschäftsführerin   bei Frau Fischer anrufen und  sofortige Bezahlung des Gasbedarf  für
 
 
 
Manfred Meier   Rathausstr 36   44649 Wanne-Eickel
 
 
 telefonisch einfordern da Herr K. W. Geschäftsführer Jobcenter Herne einen telefonischen Dialog verbietet.
 
0234/58879 300         Team   080
 
 
Hier im Link sind die Telefonnummern vom Bochumer Jobcenter.
 
Druck ausüben durch das Telefonieren und Einfordern  für Manfred Meier ist  angesagt.
 
Um so mehr  sich daran beteiligen um so besser. 
 
Vielen Dank für  eure Tatkräftige Unterstützung.
 
http://www.harald-thome.de/media/files/ml-jobcenter/ML-JC-Bochum---01.05.2013.pdf
 
 
 
Gruß Willi S.
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