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Stromsperre vom 31.07.2013 rechtswidrig da keine Stromschulden beim Energieversorger vorhanden Monatlich 67 € vom Jobcenter Herne an Energieversorger überwiesen für Mannfred Meier
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Stromsperre vom 31.07.2013 rechtswidrig da keine Stromschulden beim Energieversorger vorhanden Monatlich 67 € vom Jobcenter Herne an Energieversorger überwiesen für Mannfred Meier
War mit Mannfred Meier als Betroffener und Abdallah
nach der rechtswidrigen Stromsperre durch das herbei holen von Seiten der Mitarbeiter des Energieversorger durch das rechtwidrige herbei holen der Polizei dabei.
In einem Sachlichen Gespräch erklärte ich dem Mitarbeitern des Energieversorger und der Polizei Wanne-Eickel das kein Recht bestand den Strom bei Manni abzusperren .
Ich forderte eine Aufgeschlüsselte Abrechnung des Energieversorger ein, wo die Positionen für Strom die Vorauszahlungen durch das Jobcenter Wanne-Eickel dafür und die Gasvorauszahlung durch das Jobcenter Wanne-Eickel getrennt für jeden Bürger Verständlich zu erkennen ist um sofort feststellen zu können ob wirklich eine Stromsperre rechtens sei.
Auch um festzustellen wer den die Schuld an der misslichen Situation habe um das Problem sofort zu lösen.
Diese aufgeschlüsselte Rechnung wurde bis heute nicht an Manni geschickt , obwohl er den Energieversorger schriftlich dazu aufgefordert hat wie er mir sagte und ich im Gespräch auch erwähnte.
Es wurde ständig darauf hingewiesen Manni hätte sich nicht um die Angelegenheiten gekümmert und das Problem liege nicht bei dem Energieversorger sondern ganz alleine bei Manni und er möge sich an das Jobcenter wenden und einen Rechtsanwalt einschalten wenn er mit dem Jobcenter keine Klärung erreichen könne.
Der mehrmalige Hinweis das Manni Nachweislich in einem schriftlichen Dialog mit dem Jobcenter Wanne-Eickel steht und das Jobcenter dazu schriftlich mehrmals aufgefordert hat doch die Vorauszahlung in Höhe von ca. 150 € für die vom Energieversorger eingeforderte Vorauszahlung für den Gasbedarf an den Energieversorger zu bezahlen wurde vom Jobcenter Ignoriert und verweigert.
Eine Vorauszahlung in Höhe von ca. 57 € wurde nur an den Energieversorger seit Monaten überwiesen, obwohl 2 1/2 Jahre lang vorher Monatlich ca. 120 € für die Gasvorauszahlung an den Energieversorger Anstandslos überwiesen wurden.
Seit ca. 4 Monaten wird vom Jobcenter Wanne-Eickel in einer schriftlichen Mitteilung durch die Teamleiterin M. für Manni Nachweislich nur noch ca. 57 € statt wie bisher 120 € für die Vorauszahlung des Gasbedarf an den Energieversorger überwiesen.
Diese Erkenntnis habe ich auch der Polizei sowie den Mitarbeitern des Energieversorger mitgeteilt.
Die stieß weiterhin auf taube Ohren es war sofort zu erkennen das zum Absperren des Stromzähler von Manni kein rechtlicher Handlungsbedarf bestand.
Der oberste führende Polizist ordnete sodann eine rechtswidrige Durchsetzung der Absperrung des Stromzähler an.
Manni erhob natürlich Einwände und verweigerte mündlich der Polizei und den Mitarbeitern des Energieversorger das Absperren des Stromzähler.
Endresultat Manni ist ohne Strom, obwohl keine Stromschulden vorhanden sind den das Jobcenter überweist Nachweislich eigenmächtig 67 € Monatlich für Strom an den Energieversorger.
Nachträglich wurde rechtswidrig ein Stromzähler bei Manni eingebaut der vom Energieversorger per DSL Modem über Funk den Strom bei Manni abschaltet, obwohl jedem bekannt ist bei den Verantwortlichen des Energieversorger das Manni keine Stromschulden hat.
Es hätte durch das nicht voll begünstigen durch das Jobcenter für Manni der vollen Vorauszahlung für den Gasbedarf in Höhe von ca. 150 € an den Energieversorger die Schuld sofort festgestellt werden können wenn man in guter Absicht gegenüber Manni vorbehaltlos gehandelt hätte.
Den mit 57 € hat sich der Energieversorger nicht zufrieden geben können wie ja aus den vergangenen 2 1/2 Jahren zu erkennen ist.
Mutwilliges Willkürliches handeln und verweigern durch das Jobcenter durch die Verweigerungshaltung den vollen eingeforderten Gasbedarf in Höhe von 150 € Monatlich an den Energieversorger zu überweisen hat die Folge das Manni mit Polizeieinsatz der Stromzähler gesperrt wurde und nachträglich der Stromzähler durch einen Funkgesteuerten Stromzähler rechtswidrig eingebaut wurde.
Hiermit wird Manni als Schuldner gegenüber den Energieversorger rechtswidrig hingestellt und Stigmatisiert was nachweislich nicht der Fall ist.
Der Energieversorger hat eine Monopolstellung und hat für alle als eine Art Richterfunktion obwohl der Energieversoger keine Richterfunktion hat.
Er holt die Polizei herbei die dann den Strom absperrt.
Ob wirklich Stromschulden vorhanden sind wird nicht geprüft.
Dieses Recht darf kein Energieversoger länger haben!
Jeder Bürger der Schulden macht muss zur endgültigen Klärung wenn außergerichtlich keine Klärung möglich ist den Klageweg einschreiten damit das Gericht die Schuldfrage durch Beweismittel überprüfen kann um neutral eine Entscheidung zu treffen.
Hier wurde in diesem Fall bei Manni nicht neutral von Seiten des Energieversorger und der Polizei gehandelt was durch eine einfache Aufschlüsselung der Rechnung für Manni sofort Klärung herbei geschafft hätte und ein Rückanruf an das Jobcenter bei der Geschäftsführung sofort Abhilfe geschaffen werden konnte.
Durch diese uneinsichtige Handlungsweise der Mitarbeiter der Energieversorger und der Polizei sind Manni Addallah und meine Wenigkeit nach dem rechtswidrigen Vollzug der Stromsperre sofort zum Jobcenter Wanne-Eickel und haben die Türsteher den Sicherheitsdienst auf höflichste gebeten den Geschäftsführer Herr K. W. zu einem Klärenden Gespräch herbei zu holen.
Dazu muss ich sagen Manni hat Hausverbot bis 31 Dezember 2013 weil er sein Recht beim Jobcenter Wanne-Eickel eingefordert hat da er Mittellos war und sofortiger Handlungsbedarf bestand, dies wurde ihm verweigert und als Strafaktion schriftlich ein Hausverbot erteilt.
Herr K. W. erschien auch und Manni stellte mündlich an Herr K. W. die Forderung das sofort die Gasrechnung beglichen werden soll damit der Strom wieder eingestellt werden soll.
Er forderte ein Fax an den Energieversorger ein, worin steht das der Gasbedarf der entstanden ist sofort von dem Jobcenter übernommen wird damit keine offene unbeglichene Rechnung und Forderung von Seiten des Energieversorger mehr besteht.
Dies wollte Herr K. W. auch umgehend machen dies versprach er mir sogar mit Handschlag Manni würde dann eine @Mail bekommen.
Das Problem kann sehr schnell aus der Welt geschaffen werden indem Herr K. W. sofort handelt dies muss er auch da ein sofortiger Handlungsbedarf besteht, den Strom los wird von den Gerichten so Betrachtet ob als ein Leistungsberechtigter Bürger durch das nicht begünstigen von Sozialleistungen Obdachlos gemacht wird.
Dies ist hier eindeutig der Fall.
Gestern hätte sofort der Gasbedarf für Manni durch das Jobcenter und den verantwortlichen Herr. K. W. beglichen werden müssen.
Heute ist der Strom immer noch nicht eingeschaltet.
Manni ist heute um 8 Uhr zum Jobcenter Wanni-Eickel um sein Recht einzufordern damit der Strom wieder eingeschaltet wird.
Sein Geld hat er gestern auch nicht bekommen, obwohl durch prüfen des Servicedienst des Jobcenter Herne eine Telefonische Anfrage von Manni gestellt wurde wo den seine Leistung bleibt die ihm zusteht.
Auch wollte er den Geschäftsführer sprechen und die Durchwahlnummer vom Geschäftsführer Teamleiter & der Leistungsabteilung
Dort wurde ihm mitgeteilt das durch die Geschäftsführung die Anweisung an die Mitarbeiter vom Jobcenter Herne herausgegeben wurde keine Durchwahlnummern an Leistungsberechtigte heraus zu geben, weil ein Telefonischer Dialog nicht erwünscht sei.
Jobcenter Telefonlisten Das Verwaltungsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 10.01.2013 - 5 K 981/11 (Pressemitteilungen und hier Urteilstext) entschieden, das Jobcenter bei Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes auch interne Telefonlisten und Durchwahlnummern herausgeben müssen.
Urteil vom 10.01.2013 - 5 K 981/11
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t1424-jobcenter-telefonlisten-das-verwaltungsgericht-leipzig-hat-mit-urteil-vom-10012013-5-k-981-11-pressemitteilungen-und-hier-urteilstext-entschieden-das-jobcenter-bei-antragen-nach-dem-informationsfreiheitsgesetz-des-bundes-auch-interne-telefonlis#1443
Das Urteil vom VG Leipzig Ignoriert der Geschäftsführer von Herne Herr K. W.
Darum hier die Telefon Liste des Jobcenter Bochum weil keine Telefonliste vom Jobcenter Herne öffentlich zu bekommen ist und auch bewusst verweigert wird.
Bitte bei dem Jobcenter Bochum der Geschäftsführerin bei Frau Fischer anrufen und sofortige Bezahlung des Gasbedarf für
Manfred Meier Rathausstr 36 44649 Wanne-Eickel
telefonisch einfordern da Herr K. W. Geschäftsführer Jobcenter Herne einen telefonischen Dialog verbietet.
0234/58879 300 Team 080
Hier im Link sind die Telefonnummern vom Bochumer Jobcenter.
Druck ausüben durch das Telefonieren und Einfordern für Manfred Meier ist angesagt.
Um so mehr sich daran beteiligen um so besser.
Vielen Dank für eure Tatkräftige Unterstützung.
http://www.harald-thome.de/media/files/ml-jobcenter/ML-JC-Bochum---01.05.2013.pdf
Gruß Willi S.
nach der rechtswidrigen Stromsperre durch das herbei holen von Seiten der Mitarbeiter des Energieversorger durch das rechtwidrige herbei holen der Polizei dabei.
In einem Sachlichen Gespräch erklärte ich dem Mitarbeitern des Energieversorger und der Polizei Wanne-Eickel das kein Recht bestand den Strom bei Manni abzusperren .
Ich forderte eine Aufgeschlüsselte Abrechnung des Energieversorger ein, wo die Positionen für Strom die Vorauszahlungen durch das Jobcenter Wanne-Eickel dafür und die Gasvorauszahlung durch das Jobcenter Wanne-Eickel getrennt für jeden Bürger Verständlich zu erkennen ist um sofort feststellen zu können ob wirklich eine Stromsperre rechtens sei.
Auch um festzustellen wer den die Schuld an der misslichen Situation habe um das Problem sofort zu lösen.
Diese aufgeschlüsselte Rechnung wurde bis heute nicht an Manni geschickt , obwohl er den Energieversorger schriftlich dazu aufgefordert hat wie er mir sagte und ich im Gespräch auch erwähnte.
Es wurde ständig darauf hingewiesen Manni hätte sich nicht um die Angelegenheiten gekümmert und das Problem liege nicht bei dem Energieversorger sondern ganz alleine bei Manni und er möge sich an das Jobcenter wenden und einen Rechtsanwalt einschalten wenn er mit dem Jobcenter keine Klärung erreichen könne.
Der mehrmalige Hinweis das Manni Nachweislich in einem schriftlichen Dialog mit dem Jobcenter Wanne-Eickel steht und das Jobcenter dazu schriftlich mehrmals aufgefordert hat doch die Vorauszahlung in Höhe von ca. 150 € für die vom Energieversorger eingeforderte Vorauszahlung für den Gasbedarf an den Energieversorger zu bezahlen wurde vom Jobcenter Ignoriert und verweigert.
Eine Vorauszahlung in Höhe von ca. 57 € wurde nur an den Energieversorger seit Monaten überwiesen, obwohl 2 1/2 Jahre lang vorher Monatlich ca. 120 € für die Gasvorauszahlung an den Energieversorger Anstandslos überwiesen wurden.
Seit ca. 4 Monaten wird vom Jobcenter Wanne-Eickel in einer schriftlichen Mitteilung durch die Teamleiterin M. für Manni Nachweislich nur noch ca. 57 € statt wie bisher 120 € für die Vorauszahlung des Gasbedarf an den Energieversorger überwiesen.
Diese Erkenntnis habe ich auch der Polizei sowie den Mitarbeitern des Energieversorger mitgeteilt.
Die stieß weiterhin auf taube Ohren es war sofort zu erkennen das zum Absperren des Stromzähler von Manni kein rechtlicher Handlungsbedarf bestand.
Der oberste führende Polizist ordnete sodann eine rechtswidrige Durchsetzung der Absperrung des Stromzähler an.
Manni erhob natürlich Einwände und verweigerte mündlich der Polizei und den Mitarbeitern des Energieversorger das Absperren des Stromzähler.
Endresultat Manni ist ohne Strom, obwohl keine Stromschulden vorhanden sind den das Jobcenter überweist Nachweislich eigenmächtig 67 € Monatlich für Strom an den Energieversorger.
Nachträglich wurde rechtswidrig ein Stromzähler bei Manni eingebaut der vom Energieversorger per DSL Modem über Funk den Strom bei Manni abschaltet, obwohl jedem bekannt ist bei den Verantwortlichen des Energieversorger das Manni keine Stromschulden hat.
Es hätte durch das nicht voll begünstigen durch das Jobcenter für Manni der vollen Vorauszahlung für den Gasbedarf in Höhe von ca. 150 € an den Energieversorger die Schuld sofort festgestellt werden können wenn man in guter Absicht gegenüber Manni vorbehaltlos gehandelt hätte.
Den mit 57 € hat sich der Energieversorger nicht zufrieden geben können wie ja aus den vergangenen 2 1/2 Jahren zu erkennen ist.
Mutwilliges Willkürliches handeln und verweigern durch das Jobcenter durch die Verweigerungshaltung den vollen eingeforderten Gasbedarf in Höhe von 150 € Monatlich an den Energieversorger zu überweisen hat die Folge das Manni mit Polizeieinsatz der Stromzähler gesperrt wurde und nachträglich der Stromzähler durch einen Funkgesteuerten Stromzähler rechtswidrig eingebaut wurde.
Hiermit wird Manni als Schuldner gegenüber den Energieversorger rechtswidrig hingestellt und Stigmatisiert was nachweislich nicht der Fall ist.
Der Energieversorger hat eine Monopolstellung und hat für alle als eine Art Richterfunktion obwohl der Energieversoger keine Richterfunktion hat.
Er holt die Polizei herbei die dann den Strom absperrt.
Ob wirklich Stromschulden vorhanden sind wird nicht geprüft.
Dieses Recht darf kein Energieversoger länger haben!
Jeder Bürger der Schulden macht muss zur endgültigen Klärung wenn außergerichtlich keine Klärung möglich ist den Klageweg einschreiten damit das Gericht die Schuldfrage durch Beweismittel überprüfen kann um neutral eine Entscheidung zu treffen.
Hier wurde in diesem Fall bei Manni nicht neutral von Seiten des Energieversorger und der Polizei gehandelt was durch eine einfache Aufschlüsselung der Rechnung für Manni sofort Klärung herbei geschafft hätte und ein Rückanruf an das Jobcenter bei der Geschäftsführung sofort Abhilfe geschaffen werden konnte.
Durch diese uneinsichtige Handlungsweise der Mitarbeiter der Energieversorger und der Polizei sind Manni Addallah und meine Wenigkeit nach dem rechtswidrigen Vollzug der Stromsperre sofort zum Jobcenter Wanne-Eickel und haben die Türsteher den Sicherheitsdienst auf höflichste gebeten den Geschäftsführer Herr K. W. zu einem Klärenden Gespräch herbei zu holen.
Dazu muss ich sagen Manni hat Hausverbot bis 31 Dezember 2013 weil er sein Recht beim Jobcenter Wanne-Eickel eingefordert hat da er Mittellos war und sofortiger Handlungsbedarf bestand, dies wurde ihm verweigert und als Strafaktion schriftlich ein Hausverbot erteilt.
Herr K. W. erschien auch und Manni stellte mündlich an Herr K. W. die Forderung das sofort die Gasrechnung beglichen werden soll damit der Strom wieder eingestellt werden soll.
Er forderte ein Fax an den Energieversorger ein, worin steht das der Gasbedarf der entstanden ist sofort von dem Jobcenter übernommen wird damit keine offene unbeglichene Rechnung und Forderung von Seiten des Energieversorger mehr besteht.
Dies wollte Herr K. W. auch umgehend machen dies versprach er mir sogar mit Handschlag Manni würde dann eine @Mail bekommen.
Das Problem kann sehr schnell aus der Welt geschaffen werden indem Herr K. W. sofort handelt dies muss er auch da ein sofortiger Handlungsbedarf besteht, den Strom los wird von den Gerichten so Betrachtet ob als ein Leistungsberechtigter Bürger durch das nicht begünstigen von Sozialleistungen Obdachlos gemacht wird.
Dies ist hier eindeutig der Fall.
Gestern hätte sofort der Gasbedarf für Manni durch das Jobcenter und den verantwortlichen Herr. K. W. beglichen werden müssen.
Heute ist der Strom immer noch nicht eingeschaltet.
Manni ist heute um 8 Uhr zum Jobcenter Wanni-Eickel um sein Recht einzufordern damit der Strom wieder eingeschaltet wird.
Sein Geld hat er gestern auch nicht bekommen, obwohl durch prüfen des Servicedienst des Jobcenter Herne eine Telefonische Anfrage von Manni gestellt wurde wo den seine Leistung bleibt die ihm zusteht.
Auch wollte er den Geschäftsführer sprechen und die Durchwahlnummer vom Geschäftsführer Teamleiter & der Leistungsabteilung
Dort wurde ihm mitgeteilt das durch die Geschäftsführung die Anweisung an die Mitarbeiter vom Jobcenter Herne herausgegeben wurde keine Durchwahlnummern an Leistungsberechtigte heraus zu geben, weil ein Telefonischer Dialog nicht erwünscht sei.
Jobcenter Telefonlisten Das Verwaltungsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 10.01.2013 - 5 K 981/11 (Pressemitteilungen und hier Urteilstext) entschieden, das Jobcenter bei Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes auch interne Telefonlisten und Durchwahlnummern herausgeben müssen.
Urteil vom 10.01.2013 - 5 K 981/11
http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t1424-jobcenter-telefonlisten-das-verwaltungsgericht-leipzig-hat-mit-urteil-vom-10012013-5-k-981-11-pressemitteilungen-und-hier-urteilstext-entschieden-das-jobcenter-bei-antragen-nach-dem-informationsfreiheitsgesetz-des-bundes-auch-interne-telefonlis#1443
Das Urteil vom VG Leipzig Ignoriert der Geschäftsführer von Herne Herr K. W.
Darum hier die Telefon Liste des Jobcenter Bochum weil keine Telefonliste vom Jobcenter Herne öffentlich zu bekommen ist und auch bewusst verweigert wird.
Bitte bei dem Jobcenter Bochum der Geschäftsführerin bei Frau Fischer anrufen und sofortige Bezahlung des Gasbedarf für
Manfred Meier Rathausstr 36 44649 Wanne-Eickel
telefonisch einfordern da Herr K. W. Geschäftsführer Jobcenter Herne einen telefonischen Dialog verbietet.
0234/58879 300 Team 080
Hier im Link sind die Telefonnummern vom Bochumer Jobcenter.
Druck ausüben durch das Telefonieren und Einfordern für Manfred Meier ist angesagt.
Um so mehr sich daran beteiligen um so besser.
Vielen Dank für eure Tatkräftige Unterstützung.
http://www.harald-thome.de/media/files/ml-jobcenter/ML-JC-Bochum---01.05.2013.pdf
Gruß Willi S.
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