hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen? Termintipp des BSG

Nach unten

Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen? Termintipp des BSG  Empty Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen? Termintipp des BSG

Beitrag von Willi Schartema Do Jun 27, 2013 11:19 am

Termintipp Nr. 11/13 vom 25. Juni 2013

Wer sein Kind selbst betreut und keine volle Erwerbstätigkeit ausübt, kann bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen grundsätzlich bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes Elterngeld erhalten.

Die Eltern haben für das Kind ‑ unter Berücksichtigung von zwei Partnermonaten ‑ insgesamt Anspruch auf höchstens vierzehn Monatsbeträge. Die Höhe der Leistung orientiert sich an dem vor der Geburt des Kindes erzielten Erwerbseinkommen des jeweiligen Berechtigten.

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.

Ob Eltern von Zwillingen, die beide die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, einen oder zwei Elterngeldansprüche für jeweils 12 bzw. 14 Lebensmonate der Kinder haben, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt.


Das Bundessozialgericht hat diese Frage in zwei Revisionssachen zu klären.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/doppeltes-elterngeld-bei-zwillingen.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen? Termintipp des BSG  Empty Re: Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen? Termintipp des BSG

Beitrag von Willi Schartema Do Jun 27, 2013 9:47 pm

Willi Schartema schrieb:Termintipp Nr. 11/13 vom 25. Juni 2013

Wer sein Kind selbst betreut und keine volle Erwerbstätigkeit ausübt, kann bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen grundsätzlich bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes Elterngeld erhalten.

Die Eltern haben für das Kind ‑ unter Berücksichtigung von zwei Partnermonaten ‑ insgesamt Anspruch auf höchstens vierzehn Monatsbeträge. Die Höhe der Leistung orientiert sich an dem vor der Geburt des Kindes erzielten Erwerbseinkommen des jeweiligen Berechtigten.

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.

Ob Eltern von Zwillingen, die beide die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, einen oder zwei Elterngeldansprüche für jeweils 12 bzw. 14 Lebensmonate der Kinder haben, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt.


Das Bundessozialgericht hat diese Frage in zwei Revisionssachen zu klären.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/doppeltes-elterngeld-bei-zwillingen.html

Willi S
BSG aktuell: Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen

Medieninformation Nr. 19/13 vom 27.06.2013 


Wer sein Kind selbst betreut und keine volle Erwerbstätigkeit ausübt, kann bei Vorliegen weiterer Voraus­setzungen grundsätzlich bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes Elterngeld erhalten.

Die Eltern haben für das Kind ‑ unter Berücksichtigung von zwei Partnermonaten ‑ insgesamt Anspruch auf höchstens vierzehn Monatsbeträge.

Die Höhe der Leistung orientiert sich an dem vor der Geburt des Kindes erzielten Erwerbseinkommen des jeweiligen Berechtigten. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.

Ob Eltern von Zwillingen, die beide die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, einen oder zwei Elterngeldansprüche für jeweils 12 bzw. 14 Lebensmonate der Kinder haben, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt.

Der 10. Senat des Bundessozialgerichts hat am 27. Juni 2013 entschieden, dass nach der Grund­konzeption des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) jeder Elternteil für jedes Kind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen kann.

Der Elterngeldanspruch ist allerdings für die Eltern zusammen auf die ersten 12 oder (mit zwei Partnermonaten) 14 Lebensmonate des betreffenden Kindes be­grenzt. Dabei kann ein Elternteil allein höchstens 12 Monatsbeträge erhalten.

Für Eltern von Mehrlingen gilt insoweit nichts anderes.

Jedem Elternteil stehen also bis zu 12 Monatsbeträge Elterngeld für das eine und (als Partnermonate) zwei Monatsbeträge für das jeweils andere Zwillingskind zu.

§ 2 Abs 6 BEEG sieht bei Mehrlingsgeburten lediglich eine Erhöhung des Elterngeldes um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind vor, verdrängt jedoch nicht einen auf Einkommensersatz gerichteten Elterngeldanspruch für Mehrlingskinder.

Ein mehrfacher Einkommensersatz für densel­ben Berechtigten wird durch § 3 Abs 2 BEEG ausgeschlossen.

BSG, Urteile vom 27.06.2013 - B 10 EG 3/12 R  und -  B 10 EG 8/12 R 

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/bsg-aktuell-doppeltes-elterngeld-bei.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten