Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Jobcenter Telefonlisten Das Verwaltungsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 10.01.2013 - 5 K 981/11 (Pressemitteilungen und hier Urteilstext) entschieden, das Jobcenter bei Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes auch interne Telefonlis
Seite 1 von 1
Jobcenter Telefonlisten Das Verwaltungsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 10.01.2013 - 5 K 981/11 (Pressemitteilungen und hier Urteilstext) entschieden, das Jobcenter bei Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes auch interne Telefonlis
Telefonlisten und Durchwahlnummern herausgeben müssen.
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat mit
Urteil vom 10.01.2013 - 5 K 981/11
(Pressemitteilungen und hier Urteilstext) entschieden,
das Jobcenter bei Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes auch interne Telefonlisten und Durchwahlnummern herausgeben müssen. Der Vorbehalt des beklagten Jobcenters, die Servicenummern seien mit der internen Organisation der Behörde begründet, ließ das Gericht nicht gelten. Die interne Organisation setze die Rechte des Bürgers nach dem IFG nicht außer Kraft.
Das Informationsfreiheitsgesetz ist für alle Jobcenter die in gemeinsammer Führung (BA und Kommune) verwaltet werden anwendbar (§ 50 Abs. 4 S. 2 SGB II). Für kommunalen Jobcenter gelten, wenn vorhanden, die Landesinformationsfreiheitsgesetze.
In Ländern in denen es keine Landes IFGs gibt können unter Umständen stattdessen örtliche Informationsfreiheitssatzungen die Rechtsgrundlage bieten für die Herausabe solcher Mitarbeitertelefonlisten. Insbesondere in Bayern, wo es natürlich kein LandesIFG gibt, gibt es eine Reihe von kommunalen Informationsfreiheitsatzungen, genauso wie seit Ende 2012 in
Frankfurt (M) eine Informationsfreiheitssatzung gilt.
Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, mir bekannt gewordene Telefonlisten von Jobcentern zu sammeln und hier zu veröffentlichen.
Damit soll die Informationsfreiheit praktisch umgesetzt werden, einen zentralen Infopunkt aufzubauen, wo für jeden ersichtlich die Telefonlisten von Jobcentern erhältlich sind und von jedem eingesehen werden können. Ziel der Sache ist es damit den Jobcentern dauerhaft die gesetzlich vorgeschriebene Transparenz (§ 11 Abs. 3 IFG) aufzuzwängen und sie dazu zur eigenen Veröffentlichung zu bringen.
Ich fordere alle Interessierten auf, mir solche zu übersenden. Anonymität wird selbstverständlich zugesichert.
http://www.harald-thome.de/jobcenter-telefonlisten.html
Willi S
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat mit
Urteil vom 10.01.2013 - 5 K 981/11
(Pressemitteilungen und hier Urteilstext) entschieden,
das Jobcenter bei Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes auch interne Telefonlisten und Durchwahlnummern herausgeben müssen. Der Vorbehalt des beklagten Jobcenters, die Servicenummern seien mit der internen Organisation der Behörde begründet, ließ das Gericht nicht gelten. Die interne Organisation setze die Rechte des Bürgers nach dem IFG nicht außer Kraft.
Das Informationsfreiheitsgesetz ist für alle Jobcenter die in gemeinsammer Führung (BA und Kommune) verwaltet werden anwendbar (§ 50 Abs. 4 S. 2 SGB II). Für kommunalen Jobcenter gelten, wenn vorhanden, die Landesinformationsfreiheitsgesetze.
In Ländern in denen es keine Landes IFGs gibt können unter Umständen stattdessen örtliche Informationsfreiheitssatzungen die Rechtsgrundlage bieten für die Herausabe solcher Mitarbeitertelefonlisten. Insbesondere in Bayern, wo es natürlich kein LandesIFG gibt, gibt es eine Reihe von kommunalen Informationsfreiheitsatzungen, genauso wie seit Ende 2012 in
Frankfurt (M) eine Informationsfreiheitssatzung gilt.
Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, mir bekannt gewordene Telefonlisten von Jobcentern zu sammeln und hier zu veröffentlichen.
Damit soll die Informationsfreiheit praktisch umgesetzt werden, einen zentralen Infopunkt aufzubauen, wo für jeden ersichtlich die Telefonlisten von Jobcentern erhältlich sind und von jedem eingesehen werden können. Ziel der Sache ist es damit den Jobcentern dauerhaft die gesetzlich vorgeschriebene Transparenz (§ 11 Abs. 3 IFG) aufzuzwängen und sie dazu zur eigenen Veröffentlichung zu bringen.
Ich fordere alle Interessierten auf, mir solche zu übersenden. Anonymität wird selbstverständlich zugesichert.
http://www.harald-thome.de/jobcenter-telefonlisten.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Jobcenter Leipzig kritisiert Urteil zu Durchwahlnummern als nicht praktikabel
» Nachzahlungen auf Sozialleistungen (hier: Kindergeld) sind nach § 11 Abs. 3 SGB II, ggf. in Verbindung mit § 11 Abs. 2 S. 3 SGB II, auf sechs Monate zu verteilen ( a.A. BSG, Urteil vom 16. Mai 2012, Az.: B 4 AS 154/11 R; Urteil vom 7. Mai 2009,
» SG Berlin: Berliner WAV - Wohnaufwendungenverordnung ist unwirksam
» Grundsicherung nach dem SGB II - Bedürftigkeit trotz Immobiliarvermögen Hierzu hat das Bayerische Landessozialgericht einen einprägsamen Fall entschieden. Bayer. Landessozialgericht Urteil vom 2. Februar 2012 - L 11 AS 675/10
» Zu den Kosten i.S.v. § 22 Abs. 6 S. 1 SGB II zählen auch unvermeidbare doppelte Mietaufwendungen ( a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.01.2013 - L 34 AS 721/11: Anspruchsgrundlage sei insoweit § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II).
» Nachzahlungen auf Sozialleistungen (hier: Kindergeld) sind nach § 11 Abs. 3 SGB II, ggf. in Verbindung mit § 11 Abs. 2 S. 3 SGB II, auf sechs Monate zu verteilen ( a.A. BSG, Urteil vom 16. Mai 2012, Az.: B 4 AS 154/11 R; Urteil vom 7. Mai 2009,
» SG Berlin: Berliner WAV - Wohnaufwendungenverordnung ist unwirksam
» Grundsicherung nach dem SGB II - Bedürftigkeit trotz Immobiliarvermögen Hierzu hat das Bayerische Landessozialgericht einen einprägsamen Fall entschieden. Bayer. Landessozialgericht Urteil vom 2. Februar 2012 - L 11 AS 675/10
» Zu den Kosten i.S.v. § 22 Abs. 6 S. 1 SGB II zählen auch unvermeidbare doppelte Mietaufwendungen ( a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.01.2013 - L 34 AS 721/11: Anspruchsgrundlage sei insoweit § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II).
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema