Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Bei Trennung: Vater bekommt zusätzlich Hartz IV für Kind
Seite 1 von 1
Bei Trennung: Vater bekommt zusätzlich Hartz IV für Kind
Erfolg für getrennt lebende Hartz-IV-Empfänger: Laut Bundessozialgericht hat der Vater Anspruch auf zusätzliches Geld vom Jobcenter, wenn ihn sein Kind besucht.
Ob die Mutter im Gegenzug Abstriche machen muss, sagten die Richter nicht.
Kassel - Nimmt ein Hartz-IV-Empfänger sein getrennt bei der Mutter lebendes Kind tageweise bei sich auf, hat er dafür Anspruch auf zusätzliches Geld vom Jobcenter.
Es besteht eine "Bedarfsgemeinschaft auf Zeit", wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bekräftigte.
Danach dürfen Jobcenter Väter nicht darauf verweisen, den finanziellen Ausgleich "familienintern" mit der Mutter zu regeln.
Quelle:
Anmerkung vom Sozialberater Detlef Brock :
Für jeden Tag, an dem das hilfebedürftige Kind mehr als 12 Stunden bei seinem Vater war und mit diesem eine sog temporäre Bedarfsgemeinschaft bildete, hat der Sohn ein Anspruch auf ein Dreißigstel seiner monatlichen Regelleistung.
Dies folgt schon aus der bisherigen Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 7.11.2006 ‑ B 7b AS 14/06 R ‑ BSGE 97, 242 = SozR 4‑4200 § 20 Nr 1 und vom 2.7.2009 ‑ B 14 AS 75/08 R ‑ SozR 4-4200 § 7 Nr 13).
Diesem Anspruch steht nicht entgegen, dass der Sohn in der übrigen Zeit in einer Bedarfsgemeinschaft mit seiner Mutter lebte, der von dem für diese Bedarfsgemeinschaft zuständigen Jobcenter für den Sohn schon jeweils die Regelleistungen für einen vollen Monat bewilligt und gezahlt wurden.
Da die Bedarfsgemeinschaften im Falle des umgangsbedingten Wechsels des Aufenthalts eines Kindes aber nicht personenidentisch sind, handelt es sich um zwei Ansprüche, die unterschiedlich hoch sein können und sich in zeitlicher Hinsicht ausschließen.
BSG, Urteil vom 12.06.2013 - B 14 AS 50/12 R
Terminbericht 29/13 hier
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Sozialbearter.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/bei-trennung-vater-bekommt-zusatzlich.html
Willi S
Ob die Mutter im Gegenzug Abstriche machen muss, sagten die Richter nicht.
Kassel - Nimmt ein Hartz-IV-Empfänger sein getrennt bei der Mutter lebendes Kind tageweise bei sich auf, hat er dafür Anspruch auf zusätzliches Geld vom Jobcenter.
Es besteht eine "Bedarfsgemeinschaft auf Zeit", wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bekräftigte.
Danach dürfen Jobcenter Väter nicht darauf verweisen, den finanziellen Ausgleich "familienintern" mit der Mutter zu regeln.
Quelle:
Anmerkung vom Sozialberater Detlef Brock :
Für jeden Tag, an dem das hilfebedürftige Kind mehr als 12 Stunden bei seinem Vater war und mit diesem eine sog temporäre Bedarfsgemeinschaft bildete, hat der Sohn ein Anspruch auf ein Dreißigstel seiner monatlichen Regelleistung.
Dies folgt schon aus der bisherigen Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 7.11.2006 ‑ B 7b AS 14/06 R ‑ BSGE 97, 242 = SozR 4‑4200 § 20 Nr 1 und vom 2.7.2009 ‑ B 14 AS 75/08 R ‑ SozR 4-4200 § 7 Nr 13).
Diesem Anspruch steht nicht entgegen, dass der Sohn in der übrigen Zeit in einer Bedarfsgemeinschaft mit seiner Mutter lebte, der von dem für diese Bedarfsgemeinschaft zuständigen Jobcenter für den Sohn schon jeweils die Regelleistungen für einen vollen Monat bewilligt und gezahlt wurden.
Da die Bedarfsgemeinschaften im Falle des umgangsbedingten Wechsels des Aufenthalts eines Kindes aber nicht personenidentisch sind, handelt es sich um zwei Ansprüche, die unterschiedlich hoch sein können und sich in zeitlicher Hinsicht ausschließen.
BSG, Urteil vom 12.06.2013 - B 14 AS 50/12 R
Terminbericht 29/13 hier
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Sozialbearter.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/bei-trennung-vater-bekommt-zusatzlich.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Sozialgericht Reutlingen, Besuchsfahrten von Gattin und Kind zum in der Justizvollzugsanstalt einsitzenden Vater Vergleich vom 27. Februar 2013 (Az.: S 2 AS 1515/12):
» Hilfebedürftiges Kind hat Anspruch auf anteiliges Sozialgeld für die Besuche beim Vater - Temporäre Bedarfsgemeinschaft §§ 2, § 7 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 4 SGB II und 33 SGB II Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 20.01.2011, - L 7 AS 119/08
» Liebe Hartz IV - Familien - Wächst ihr Kind aus dem Gitterbett heraus, können sie für ein neues Jugend-Bett keine Leistungen für die Erstausstattung vom Jobcenter beanspruchen - Auch diese Kosten sollen aus dem Regelsatz bezahlt werden
» Es kann nicht dahingestellt bleiben, ob die Arbeitsgelegenheit zusätzlich iS des § 16 Abs 3 SGB II war oder nicht. Denn Voraussetzung für einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ist ua eine Leistung ohne Rechtsgrund.
» Ein Euro Jobs müssen Zusätzlich sein § 261 SGB III den § 261 SGB III gibt es nicht mehr darum auf Wertersatz Tariflohn Klagen
» Hilfebedürftiges Kind hat Anspruch auf anteiliges Sozialgeld für die Besuche beim Vater - Temporäre Bedarfsgemeinschaft §§ 2, § 7 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 4 SGB II und 33 SGB II Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 20.01.2011, - L 7 AS 119/08
» Liebe Hartz IV - Familien - Wächst ihr Kind aus dem Gitterbett heraus, können sie für ein neues Jugend-Bett keine Leistungen für die Erstausstattung vom Jobcenter beanspruchen - Auch diese Kosten sollen aus dem Regelsatz bezahlt werden
» Es kann nicht dahingestellt bleiben, ob die Arbeitsgelegenheit zusätzlich iS des § 16 Abs 3 SGB II war oder nicht. Denn Voraussetzung für einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ist ua eine Leistung ohne Rechtsgrund.
» Ein Euro Jobs müssen Zusätzlich sein § 261 SGB III den § 261 SGB III gibt es nicht mehr darum auf Wertersatz Tariflohn Klagen
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema