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Hartz-IV-Bezieher, Bafög-Empfänger - Viele Behörden rufen Kontodaten ab -
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Hartz-IV-Bezieher, Bafög-Empfänger - Viele Behörden rufen Kontodaten ab -
Immer mehr Behörden rufen automatisch Kontodaten von
Hartz IV-Beziehern, Bafög- oder Wohngeld-Empfängern ab, die sich weigern, über
ihr Vermögen Auskunft zu geben.
Die Zahl der Abrufe stieg im vergangen Jahr extrem: um
mehr als 25 Prozent.
Wie die „Bild“-Zeitung in ihrer Dienstagsausgabe unter
Berufung auf eine Statistik des Bundeszentralamtes für Steuern berichtet, stieg
die Zahl der automatisierten Konten-Abrufe im vergangenen Jahr um 25,3 Prozent
auf 72 578. Seit der Einführung der Kontenabrufe im Jahr 2005 habe es damit
schon 333 652 Konto-Auskunftsersuchen gegeben.
Die Sozialbehörden können die Bank-Daten von
Antragstellern automatisch abrufen, wenn diese sich weigern, Angaben über ihre
Vermögen oder Konten zu machen.
Seit Jahresanfang können auch Gerichtsvollzieher
automatisch Kontodaten abrufen.
Quelle:
Anmerkung: BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS
10/08 R
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=88505
Bezieher von Arbeitslosengeld II sind auch ohne einen konkreten Verdacht gemäß
§§ 60 ff SGB I verpflichtet , ihre Kontoauszüge
für die letzten drei Monate vorzulegen.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock - Sozialberater des RA L.
Zimmermann.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/hartz-iv-bezieher-bafog-empfanger-viele.html
Willi S
Hartz IV-Beziehern, Bafög- oder Wohngeld-Empfängern ab, die sich weigern, über
ihr Vermögen Auskunft zu geben.
Die Zahl der Abrufe stieg im vergangen Jahr extrem: um
mehr als 25 Prozent.
Wie die „Bild“-Zeitung in ihrer Dienstagsausgabe unter
Berufung auf eine Statistik des Bundeszentralamtes für Steuern berichtet, stieg
die Zahl der automatisierten Konten-Abrufe im vergangenen Jahr um 25,3 Prozent
auf 72 578. Seit der Einführung der Kontenabrufe im Jahr 2005 habe es damit
schon 333 652 Konto-Auskunftsersuchen gegeben.
Die Sozialbehörden können die Bank-Daten von
Antragstellern automatisch abrufen, wenn diese sich weigern, Angaben über ihre
Vermögen oder Konten zu machen.
Seit Jahresanfang können auch Gerichtsvollzieher
automatisch Kontodaten abrufen.
Quelle:
Anmerkung: BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS
10/08 R
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=88505
Bezieher von Arbeitslosengeld II sind auch ohne einen konkreten Verdacht gemäß
§§ 60 ff SGB I verpflichtet , ihre Kontoauszüge
für die letzten drei Monate vorzulegen.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock - Sozialberater des RA L.
Zimmermann.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/hartz-iv-bezieher-bafog-empfanger-viele.html
Willi S
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