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Minderjährige Sozialgeldempfängerin hat Mehrbedarfsanspruch bei Laktose- und Fruktoseintoleranz monatlich in Höhe von 30 Prozent des in der Regelleistung enthaltenen Betragsanteils für Nahrungsmittel und Getränke (37,46 EUR)
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Minderjährige Sozialgeldempfängerin hat Mehrbedarfsanspruch bei Laktose- und Fruktoseintoleranz monatlich in Höhe von 30 Prozent des in der Regelleistung enthaltenen Betragsanteils für Nahrungsmittel und Getränke (37,46 EUR)
So die Rechtsauffassung des Hessisches
Landessozialgericht, Beschluss vom 21.03.2013 - L 6 AS 665/10. https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=160774
Zu den Darlegungspflichten des Leistungsberechtigten
bei Geltendmachung eines höheren Mehrbedarfs bei kostenaufwändiger Ernährung,
wenn ein ernährungsbedingter Mehraufwand von 30 Prozent des in der
Regelleistung enthaltenen Betragsanteils für Nahrungsmittel und Getränke
bereits rechtskräftig zuerkannt ist.
Rechtstipp:
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.06.2011, -
L 7 AS 552/11 B https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=142524
Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn es ist zu beachten, dass die
Empfehlungen des Deutschen Vereins (DV) für öffentliche und private Fürsorge
für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe (3. Auflage vom
01.10.2008, www.deutscher.verein.de) sich ausdrücklich auf Erwachsene beziehen; für Minderjährige fehlt es an
einer ausreichenden Datenbasis (SG Berlin, Urteil vom 12.11.2010 - S 37 AS
38129/09 Rn. 29; DA der BA zum SGB II, § 21 SGB II, Stand 11.04.2011, 21.23;
Münder in LPK-SGB II, Kommentar zum SGB II, 3. Auflage 2009, § 21 Rn. 31).
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock-
langjähriger Sozialberater des RA L. Zimmermann.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/minderjahrige-sozialgeldempfangerin-hat.html
Willi S
Landessozialgericht, Beschluss vom 21.03.2013 - L 6 AS 665/10. https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=160774
Zu den Darlegungspflichten des Leistungsberechtigten
bei Geltendmachung eines höheren Mehrbedarfs bei kostenaufwändiger Ernährung,
wenn ein ernährungsbedingter Mehraufwand von 30 Prozent des in der
Regelleistung enthaltenen Betragsanteils für Nahrungsmittel und Getränke
bereits rechtskräftig zuerkannt ist.
Rechtstipp:
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.06.2011, -
L 7 AS 552/11 B https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=142524
Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn es ist zu beachten, dass die
Empfehlungen des Deutschen Vereins (DV) für öffentliche und private Fürsorge
für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe (3. Auflage vom
01.10.2008, www.deutscher.verein.de) sich ausdrücklich auf Erwachsene beziehen; für Minderjährige fehlt es an
einer ausreichenden Datenbasis (SG Berlin, Urteil vom 12.11.2010 - S 37 AS
38129/09 Rn. 29; DA der BA zum SGB II, § 21 SGB II, Stand 11.04.2011, 21.23;
Münder in LPK-SGB II, Kommentar zum SGB II, 3. Auflage 2009, § 21 Rn. 31).
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock-
langjähriger Sozialberater des RA L. Zimmermann.
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Willi S
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