hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Wie ist die Höhe der angemessenen Heizkosten bei einer Wohnung, deren Größe unterhalb der abstrakten Angemessenheit liegt, zu berechnen?

Nach unten

Wie ist die Höhe der angemessenen Heizkosten bei einer Wohnung, deren Größe unterhalb der abstrakten Angemessenheit liegt, zu berechnen? Empty Wie ist die Höhe der angemessenen Heizkosten bei einer Wohnung, deren Größe unterhalb der abstrakten Angemessenheit liegt, zu berechnen?

Beitrag von Willi Schartema Di März 19, 2013 12:49 pm

Dazu äussert sich das Landessozialgericht
Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.12.2012 - L 6 AS 2272/11 , Revision
zugelassen wie folgt:


Eigene Leitsätze

1.
Auch für Leistungszeiträume ab dem 01.01.2011 kann ein Rechtsmittel auf
die Überprüfung von Leistungen zu Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB
II beschränkt werden (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom
10.07.2012 - L 3 AS 307/12 B ER, L 3 AS 308/12 B; SG Stuttgart, Urteil
vom 30.11.2011 - S 20 AS 6617/10).



2.Der Grenzwert für
Heizkosten ist auch dann nach der abstrakt als angemessen anerkannten
Wohnfläche zu bestimmen wenn - wie hier - die tatsächlich bewohnte
Wohnfläche diesen Wert unterschreitet (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen,
Urteil vom 14.05.2012 - L 19 AS 2007/12).


Anmerkung:

Bei
dem Begriff der "Angemessenheit" handelt es sich um einen unbestimmten
Rechtsbegriff, dessen Auslegung auch unter Berücksichtigung der Praxis
einer Massenverwaltung erfolgen muss.


Pauschalierungen
sind damit zulässig, zumal gerade die Angemessenheit von Heizkosten
auch bei sparsamem Umgang mit Heizenergie von zahlreichen Faktoren
abhängt, die nicht zur Disposition der Leistungsberechtigten stehen, wie
Lage oder Bauzustand der Wohnung, Geschosshöhe, Wärmeisolierung,
Wirkungsgrad der Heizung und klimatische Bedingungen.


Auch
die individuelle Lebenssituation, das subjektive, evtl.
gesundheitsbedingt geprägte Wärmeempfinden und familiäre Umstände können
eine Rolle spielen.


Dieser
Befund lässt eine weitgehende Koppelung der Angemessenheitskriterien
für die Heizkosten an die Angemessenheitskriterien für die übrigen
Unterkunftskosten als zulässig und geboten erscheinen.


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=159464&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/wie-ist-die-hohe-der-angemessenen.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - teils selbst genutztes Hausgrundstück - unangemessene Größe - Berücksichtigung der Gesamtwohnfläche - Überlassung einer Wohnung an Verwandte bei getrenntem Haushalt - besondere Härte
» Aus dem Höchstwert des Heizkostenspiegels multipliziert mit der angemessenen Wohnfläche ergibt sich der Grenzwert als Indiz für nicht angemessene Heizkosten
» Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - Vierpersonenhaushalt in Niedersachsen - Wohnflächengrenze - Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - Heranziehung der Wohngeldtabelle und des bundesweiten Heizspiegels
» Der erfolgte Umzug von einer bereits gemeinsam genutzten Wohnung in die jetzige Wohnung ist besonderes Gewicht beizumessen bei der Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft. So urteilte das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht L 3 AS 39/10
» Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Kostenübernahme für einen Integrationshelfer bei Besuch eines Schulhorts - Erforderlichkeit des Hortbesuchs - Erleichterung des Übergangs von einer Förderschule zu einer Regel

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten