Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Wie ist die Höhe der angemessenen Heizkosten bei einer Wohnung, deren Größe unterhalb der abstrakten Angemessenheit liegt, zu berechnen?
Seite 1 von 1
Wie ist die Höhe der angemessenen Heizkosten bei einer Wohnung, deren Größe unterhalb der abstrakten Angemessenheit liegt, zu berechnen?
Dazu äussert sich das Landessozialgericht
Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.12.2012 - L 6 AS 2272/11 , Revision
zugelassen wie folgt:
Eigene Leitsätze
1.
Auch für Leistungszeiträume ab dem 01.01.2011 kann ein Rechtsmittel auf
die Überprüfung von Leistungen zu Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB
II beschränkt werden (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom
10.07.2012 - L 3 AS 307/12 B ER, L 3 AS 308/12 B; SG Stuttgart, Urteil
vom 30.11.2011 - S 20 AS 6617/10).
2.Der Grenzwert für
Heizkosten ist auch dann nach der abstrakt als angemessen anerkannten
Wohnfläche zu bestimmen wenn - wie hier - die tatsächlich bewohnte
Wohnfläche diesen Wert unterschreitet (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen,
Urteil vom 14.05.2012 - L 19 AS 2007/12).
Anmerkung:
Bei
dem Begriff der "Angemessenheit" handelt es sich um einen unbestimmten
Rechtsbegriff, dessen Auslegung auch unter Berücksichtigung der Praxis
einer Massenverwaltung erfolgen muss.
Pauschalierungen
sind damit zulässig, zumal gerade die Angemessenheit von Heizkosten
auch bei sparsamem Umgang mit Heizenergie von zahlreichen Faktoren
abhängt, die nicht zur Disposition der Leistungsberechtigten stehen, wie
Lage oder Bauzustand der Wohnung, Geschosshöhe, Wärmeisolierung,
Wirkungsgrad der Heizung und klimatische Bedingungen.
Auch
die individuelle Lebenssituation, das subjektive, evtl.
gesundheitsbedingt geprägte Wärmeempfinden und familiäre Umstände können
eine Rolle spielen.
Dieser
Befund lässt eine weitgehende Koppelung der Angemessenheitskriterien
für die Heizkosten an die Angemessenheitskriterien für die übrigen
Unterkunftskosten als zulässig und geboten erscheinen.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=159464&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/wie-ist-die-hohe-der-angemessenen.html
Willi S
Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.12.2012 - L 6 AS 2272/11 , Revision
zugelassen wie folgt:
Eigene Leitsätze
1.
Auch für Leistungszeiträume ab dem 01.01.2011 kann ein Rechtsmittel auf
die Überprüfung von Leistungen zu Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB
II beschränkt werden (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom
10.07.2012 - L 3 AS 307/12 B ER, L 3 AS 308/12 B; SG Stuttgart, Urteil
vom 30.11.2011 - S 20 AS 6617/10).
2.Der Grenzwert für
Heizkosten ist auch dann nach der abstrakt als angemessen anerkannten
Wohnfläche zu bestimmen wenn - wie hier - die tatsächlich bewohnte
Wohnfläche diesen Wert unterschreitet (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen,
Urteil vom 14.05.2012 - L 19 AS 2007/12).
Anmerkung:
Bei
dem Begriff der "Angemessenheit" handelt es sich um einen unbestimmten
Rechtsbegriff, dessen Auslegung auch unter Berücksichtigung der Praxis
einer Massenverwaltung erfolgen muss.
Pauschalierungen
sind damit zulässig, zumal gerade die Angemessenheit von Heizkosten
auch bei sparsamem Umgang mit Heizenergie von zahlreichen Faktoren
abhängt, die nicht zur Disposition der Leistungsberechtigten stehen, wie
Lage oder Bauzustand der Wohnung, Geschosshöhe, Wärmeisolierung,
Wirkungsgrad der Heizung und klimatische Bedingungen.
Auch
die individuelle Lebenssituation, das subjektive, evtl.
gesundheitsbedingt geprägte Wärmeempfinden und familiäre Umstände können
eine Rolle spielen.
Dieser
Befund lässt eine weitgehende Koppelung der Angemessenheitskriterien
für die Heizkosten an die Angemessenheitskriterien für die übrigen
Unterkunftskosten als zulässig und geboten erscheinen.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=159464&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/wie-ist-die-hohe-der-angemessenen.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - teils selbst genutztes Hausgrundstück - unangemessene Größe - Berücksichtigung der Gesamtwohnfläche - Überlassung einer Wohnung an Verwandte bei getrenntem Haushalt - besondere Härte
» Aus dem Höchstwert des Heizkostenspiegels multipliziert mit der angemessenen Wohnfläche ergibt sich der Grenzwert als Indiz für nicht angemessene Heizkosten
» Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - Vierpersonenhaushalt in Niedersachsen - Wohnflächengrenze - Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - Heranziehung der Wohngeldtabelle und des bundesweiten Heizspiegels
» Der erfolgte Umzug von einer bereits gemeinsam genutzten Wohnung in die jetzige Wohnung ist besonderes Gewicht beizumessen bei der Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft. So urteilte das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht L 3 AS 39/10
» Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Kostenübernahme für einen Integrationshelfer bei Besuch eines Schulhorts - Erforderlichkeit des Hortbesuchs - Erleichterung des Übergangs von einer Förderschule zu einer Regel
» Aus dem Höchstwert des Heizkostenspiegels multipliziert mit der angemessenen Wohnfläche ergibt sich der Grenzwert als Indiz für nicht angemessene Heizkosten
» Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - Vierpersonenhaushalt in Niedersachsen - Wohnflächengrenze - Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - Heranziehung der Wohngeldtabelle und des bundesweiten Heizspiegels
» Der erfolgte Umzug von einer bereits gemeinsam genutzten Wohnung in die jetzige Wohnung ist besonderes Gewicht beizumessen bei der Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft. So urteilte das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht L 3 AS 39/10
» Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Kostenübernahme für einen Integrationshelfer bei Besuch eines Schulhorts - Erforderlichkeit des Hortbesuchs - Erleichterung des Übergangs von einer Förderschule zu einer Regel
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema