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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Verfassungsbeschwerde zur Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende nach dem SGB II wurde - nicht zur Entscheidung angenommen

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Verfassungsbeschwerde zur Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende nach dem SGB II wurde - nicht zur Entscheidung angenommen  Empty Verfassungsbeschwerde zur Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende nach dem SGB II wurde - nicht zur Entscheidung angenommen

Beitrag von Willi Schartema Do Feb 21, 2013 11:34 am

Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende nach dem
SGB II ist für die Zeit ab 1. Januar 2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu
niedrig festgesetzt worden, so dass BSG mit Urteil vom 12. Juli 2012 -
B
14 AS 153/11 R
.

Hinweis:
Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil wurde nicht
zur Entscheidung angenommen (BVerfG 1. Senat, 3. Kammer vom 20. November 2012 -
1 BvR 2203/12).


Quelle: Tätigkeitsbericht
des Bundessozialgerichts 2012



Anmerkung: Anderer
Auffassung: Vorlagebeschluss des SG Berlin vom 25.04.2012 - S 55 AS 9238/12


Veröffentlicht ist der Beschluss bisher weder auf der
Homepage des BVerfG noch in den Datenbanken des Beck-Verlages noch bei Juris.
In keiner bis zum heutigem Zeitpunkt veröffentlichten Entscheidung zum SGB II
wird dieser Beschluss auch nur ansatzweise erwähnt.


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/verfassungsbeschwerde-zur-hohe-des.html

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