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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Angelegenheiten nach dem SGB II - Deckungslücke in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung für SGB II-Empfänger - Schulden

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Beitrag von Willi Schartema Di Jan 15, 2013 11:10 am

Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Antrag im Zugunsten
verfahren vor diesem Zeitpunkt, d.h. vor dem 18.01.2011, gestellt wurde.

Für eine Klage zu den Sozialgerichten zur Schließung
der Deckungslücke für Zeiten vor dem 18.01.2011, fehlt somit ein
Rechtsschutzbedürfnis, solange nicht - erfolglos - versucht wurde, bei der
jeweiligen privaten Krankenversicherung einen Beitragserlass zu erreichen.

Anmerkung:Interessanter aktueller Beitrag in unsere neuem Blog
zum Ausländerrecht -


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