Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
In den Vorschriften des § 31 a Abs. 2 Satz 1, 31 SGB II kann weder ein Verstoß gegen Artikel 3 GG noch eine Altersdiskriminierung gesehen werden - Sanktionen für unter 25-jährige sind nicht verfassungswidrig
Seite 1 von 1
In den Vorschriften des § 31 a Abs. 2 Satz 1, 31 SGB II kann weder ein Verstoß gegen Artikel 3 GG noch eine Altersdiskriminierung gesehen werden - Sanktionen für unter 25-jährige sind nicht verfassungswidrig
So die Rechtsauffassung des Gerichts mit heute
veröffentlichtem, rechtskräftigem Beschluss vom 21.12.2012 - L 12 AS 2232/12 B.
Die Regelung sei durch das rechtmäßige Ziel sachlich
gerechtfertigt, mit der schärferen Sanktionierung der 15- bis 24-Jährigen der
Langzeitarbeitslosigkeit gerade dieser Altersgruppe besonders nachhaltig
entgegenzuwirken (BT-Drucks. 15/1516 Seite 61).
Das Gericht hält die Vorschrift des § 31 a Abs. 2 SGB
II nicht für verfassungswidrig.
Das Sozialgericht hat unter Hinweis auf die
Bundestagsdrucksache das gesetzgeberische Motiv für die Schaffung dieser
Regelung dargelegt. Aus dieser Motivation ergibt sich der sachliche Grund für
die unterschiedliche Behandlung von Angehörigen der Altersgruppe unter bzw.
über 25 Jahren.
Dieses gesetzgeberische Motiv ist nicht zu
beanstanden. Darüber hinaus ist entscheidend, dass § 31 a Abs. 2 SGB
II Regelungen enthält, mit denen die Rechtsfolgen der Sanktionierung
abgeschwächt werden können.
So sieht Satz 4 insbesondere vor, dass sich erwerbsfähige
Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
nachträglich bereit erklären, ihren Pflichten nachzukommen, der Leistungsträger
unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ab diesem Zeitpunkt
wieder die für die Bedarfe nach § 22 zu erbringenden Leistungen gewähren kann.
Des Weiteren kann der Sanktionierungszeitraum auf 6
Wochen beschränkt werden (§ 31 b Abs. 1 Satz 4 SGB II).
Unter Berücksichtigung dieser Umstände spricht nichts
für die Verfassungswidrigkeit dieser Vorschrift (vgl. hierzu auch Herold Tews
in Löns/Herold Tews, SGB II, 3. Auflage 2011, § 31a Rdz 13; Berlit in Münder,
SGB II, 4. Auflage 2011, § 31 a Rdz 31).
Quelle:
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Beschluss vom 21.12.2012 - L 12 AS
2232/12 B
Anmerkung: Weniger Hartz IV für junge Arbeitslose
Das reine Arbeitslosengeld II ist für junge Erwachsene
unter 25 Jahre trotz gestiegener Lebenshaltungskosten spürbar gesunken. Das
geht nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" (Mittwoch-Ausgabe)
aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei im
Bundestag hervor.
Im Dezember 2011 lag die durchschnittliche Höhe der gesamten Zahlungsansprüche
von den jungen Erwachsenen, also auch einschließlich der Kosten für die
Warmmiete, demnach bei 338 Euro.
Davon verblieben den Betroffenen im Schnitt 135 Euro zum Leben. Ende 2007
betrug dieser Anspruch noch 142 Euro, also sieben Euro mehr.
Die Sozialexpertin der Linken, Yvonne Ploetz, führt diese rückläufige
Entwicklung auf verstärkte Sanktionen der Arbeitsagenturen gegen die
Betroffenen zurück.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
http://www.jurablogs.com/de/in-vorschriften-31-abs-2-satz-1-31-sgb-ii-weder-verstoss-artikel-3-gg-altersdiskriminierung
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/in-den-vorschriften-des-31-abs-2-satz-1.html
Willi S Meine Meinung dazu!!!
Wer oder was ist Deutschland Andres Clauss
Video http://www.novertis.com/author/andreasclauss?googleb0t=true
veröffentlichtem, rechtskräftigem Beschluss vom 21.12.2012 - L 12 AS 2232/12 B.
Die Regelung sei durch das rechtmäßige Ziel sachlich
gerechtfertigt, mit der schärferen Sanktionierung der 15- bis 24-Jährigen der
Langzeitarbeitslosigkeit gerade dieser Altersgruppe besonders nachhaltig
entgegenzuwirken (BT-Drucks. 15/1516 Seite 61).
Das Gericht hält die Vorschrift des § 31 a Abs. 2 SGB
II nicht für verfassungswidrig.
Das Sozialgericht hat unter Hinweis auf die
Bundestagsdrucksache das gesetzgeberische Motiv für die Schaffung dieser
Regelung dargelegt. Aus dieser Motivation ergibt sich der sachliche Grund für
die unterschiedliche Behandlung von Angehörigen der Altersgruppe unter bzw.
über 25 Jahren.
Dieses gesetzgeberische Motiv ist nicht zu
beanstanden. Darüber hinaus ist entscheidend, dass § 31 a Abs. 2 SGB
II Regelungen enthält, mit denen die Rechtsfolgen der Sanktionierung
abgeschwächt werden können.
So sieht Satz 4 insbesondere vor, dass sich erwerbsfähige
Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
nachträglich bereit erklären, ihren Pflichten nachzukommen, der Leistungsträger
unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ab diesem Zeitpunkt
wieder die für die Bedarfe nach § 22 zu erbringenden Leistungen gewähren kann.
Des Weiteren kann der Sanktionierungszeitraum auf 6
Wochen beschränkt werden (§ 31 b Abs. 1 Satz 4 SGB II).
Unter Berücksichtigung dieser Umstände spricht nichts
für die Verfassungswidrigkeit dieser Vorschrift (vgl. hierzu auch Herold Tews
in Löns/Herold Tews, SGB II, 3. Auflage 2011, § 31a Rdz 13; Berlit in Münder,
SGB II, 4. Auflage 2011, § 31 a Rdz 31).
Quelle:
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Beschluss vom 21.12.2012 - L 12 AS
2232/12 B
Anmerkung: Weniger Hartz IV für junge Arbeitslose
Das reine Arbeitslosengeld II ist für junge Erwachsene
unter 25 Jahre trotz gestiegener Lebenshaltungskosten spürbar gesunken. Das
geht nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" (Mittwoch-Ausgabe)
aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei im
Bundestag hervor.
Im Dezember 2011 lag die durchschnittliche Höhe der gesamten Zahlungsansprüche
von den jungen Erwachsenen, also auch einschließlich der Kosten für die
Warmmiete, demnach bei 338 Euro.
Davon verblieben den Betroffenen im Schnitt 135 Euro zum Leben. Ende 2007
betrug dieser Anspruch noch 142 Euro, also sieben Euro mehr.
Die Sozialexpertin der Linken, Yvonne Ploetz, führt diese rückläufige
Entwicklung auf verstärkte Sanktionen der Arbeitsagenturen gegen die
Betroffenen zurück.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
http://www.jurablogs.com/de/in-vorschriften-31-abs-2-satz-1-31-sgb-ii-weder-verstoss-artikel-3-gg-altersdiskriminierung
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/in-den-vorschriften-des-31-abs-2-satz-1.html
Willi S Meine Meinung dazu!!!
Wer oder was ist Deutschland Andres Clauss
Video http://www.novertis.com/author/andreasclauss?googleb0t=true
Ähnliche Themen
» Unter 25-jährige schwangere Tochter und ihr nicht erwerbsfähiger Vater bilden eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 SGB II Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschluss vom 30.03.2012, - L 6 AS 1930/11 B -
» Sozialhilfeempfänger hat Anspruch auf Berechnung der Leistungen unter Berücksichtigung des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes in Höhe von derzeit 359,00 Euro, denn er bildet mit seiner Mutter und 2 Brüdern weder eine Bedarfsgemeinschaft noch eine Einsa
» Die Rechtsauffassung des Jobcenters , dass die Aufenthaltszeiten der Antragstellerin in der JVA und in der Reha-Klinik zusammenzurechnen sind, findet weder im Gesetz noch in der Gesetzesbegründung eine Stütze
» Einer Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 Satz 1 SGB II steht nicht entgegen, dass die Entstehung dieser Verbindlichkeiten auf eine vom Jobcenter dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenüber entsprechend § 31a Abs. 1 Satz 3 SGB II durch noch
» Stromkosten dürfen nicht vom Hartz-IV-Satz abgezogen werden Zahlen Hartz-IV-Empfänger eine Miete, mit der auch die Stromkosten pauschal abgegolten sind, darf das Jobcenter diese Kosten nicht aus Arbeitslosengeld-II-Leistung herausrechnen. B 14 AS 151/10 R
» Sozialhilfeempfänger hat Anspruch auf Berechnung der Leistungen unter Berücksichtigung des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes in Höhe von derzeit 359,00 Euro, denn er bildet mit seiner Mutter und 2 Brüdern weder eine Bedarfsgemeinschaft noch eine Einsa
» Die Rechtsauffassung des Jobcenters , dass die Aufenthaltszeiten der Antragstellerin in der JVA und in der Reha-Klinik zusammenzurechnen sind, findet weder im Gesetz noch in der Gesetzesbegründung eine Stütze
» Einer Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 Satz 1 SGB II steht nicht entgegen, dass die Entstehung dieser Verbindlichkeiten auf eine vom Jobcenter dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenüber entsprechend § 31a Abs. 1 Satz 3 SGB II durch noch
» Stromkosten dürfen nicht vom Hartz-IV-Satz abgezogen werden Zahlen Hartz-IV-Empfänger eine Miete, mit der auch die Stromkosten pauschal abgegolten sind, darf das Jobcenter diese Kosten nicht aus Arbeitslosengeld-II-Leistung herausrechnen. B 14 AS 151/10 R
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema