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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Gleichzeitig Elterngeld für Mutter und Vater bei Zwillingen Fürsorgeabkommen

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 Gleichzeitig Elterngeld für Mutter und Vater bei Zwillingen Fürsorgeabkommen Empty Gleichzeitig Elterngeld für Mutter und Vater bei Zwillingen Fürsorgeabkommen

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 2:44 am

Der
Bundesgerichtshof hob die Kündigung mit seinem Urteil auf. Der Mieter
kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden, dass das Jobcenter nicht
bereit war, die Zahlung rechtzeitig zu leisten.


Der Bundesgerichtshof hat
entschieden, dass einem Mieter nicht gekündigt werden darf, wenn das
Jobcenter die Miete zu spät überweist.

Dies gilt sowohl bei Zahlungen an den Mieter als auch bei Überweisungen direkt an den Vermieter.

Im
konkreten Fall wurde einer Mieterin aus Oberbayern von ihrem Vermieter
gekündigt, weil ihre Miete mehrfach erst einige Tage nach der
vereinbarten Frist auf dem Konto des Vermie-ters eingegangen war. Obwohl
das Jobcenter wiederholt ausgefordert wurde, die Miete, wie im
Mietvertrag vereinbart, zum dritten Werktag des Monats zu überweisen,
zahlte es jeweils einige Tage später.
Der Vermieter wollte dies nicht
hinnehmen und sprach eine fristlose Kündigung aus, obwohl die Mieterin
darauf verwiesen hatte, dass das Jobcenter für die Überweisung der Miete
verantwort-lich ist.
Der Bundesgerichtshof hob die Kündigung mit
seinem Urteil auf. Der Mieter kann dafür nicht verantwortlich gemacht
werden, dass das Jobcenter nicht bereit war, die Zahlung rechtzeitig zu
leisten. AZ.: VIII ZR 64/09.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=49925&pos=0&anz=1

http://www.rechtsanwalt-stapf.de/rechtsanwalt-mannheim/mietrecht-kuendigung-jobcenter-miete.pdf
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