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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Pilgerfahrt auf spontane Einladung - stellt keinen wichtigen Grund dar, einen Meldetermin beim Jobcenter zu versäumen

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einen - Pilgerfahrt auf spontane Einladung - stellt keinen wichtigen Grund dar, einen Meldetermin beim Jobcenter zu versäumen  Empty Pilgerfahrt auf spontane Einladung - stellt keinen wichtigen Grund dar, einen Meldetermin beim Jobcenter zu versäumen

Beitrag von Willi Schartema Sa Dez 29, 2012 11:48 am

Landessozialgericht
Nordrhein-Westfalen , Beschluss
vom 29.11.2012 - L 19 AS 2092/12 NZB


Hinsichtlich der vom Kläger
thematisierten Frage, ob
religiöse Gründe im Einzelfall die Annahme eines wichtigen Grundes
rechtfertigen können, im Rahmen des Bezuges einer Lohnersatzleistung bestehende
Pflichten zu versäumen, existiert reichhaltige, auch höchstrichterliche
Rechtsprechung zur Gewichtung ethischer und religiöser Motive (vgl. z.B.
Urteile des BSG vom 23.06.1982 - 7 Rar 89/81 - sowie vom 18.02.1987 - 7 Rar
72/85 - jeweils zur Beschäftigung von Kriegsdienstverweigerern in der
Rüstungsindustrie; Urteil des BSG vom 28.10.1987 - 7 Rar 8/86 - Verpflichtung
zur Aufnahme einer mit einem Tabu behafteten Arbeit; Beschluss des BSG vom
05.12.2006 - B 11a AL 95/06 B - zur Sperrzeit nach Kündigung eines kirchlichen
Arbeitsverhältnisses wegen Kirchenaustritts).


Auch die generellen Anforderung
an das Vorliegen eines
wichtigen Grundes speziell bei Meldeversäumnissen nach dem Recht des SGB II
sind durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (BSG Urteil vom 09.11.2010
- B 4 AS 27/10 R).


http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2010&nr=11864&pos=5&anz=262

http://www.jurablogs.com/de/pilgerfahrt-spontane-einladung-stellt-keinen-wichtigen-grund-dar-meldetermin-beim-jobcenter

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/12/pilgerfahrt-auf-spontane-einladung.html

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