hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Achtung! Umzugskosten müssen nur bei vorheriger Zusicherung vom Jobcenter übernommen werden

Nach unten

werden - Achtung! Umzugskosten müssen nur bei vorheriger Zusicherung vom Jobcenter übernommen werden  Empty Achtung! Umzugskosten müssen nur bei vorheriger Zusicherung vom Jobcenter übernommen werden

Beitrag von Willi Schartema Sa Nov 24, 2012 10:25 am

Ein Leistungsberechtigter H4 wohnte mit seiner Frau und zwei
Kindern in einer Wohnung mit Schimmelbefall. Deshalb beantragte er beim Jobcenter
die Übernahme der Umzugskosten und die Zusicherung für die Kosten einer neuen Wohnung. Ohne die Entscheidung des
Jobcenters abzuwarten, bestellte er den Möbelwagen.

Nach Ansicht des bayerischen Landessozialgerichtes bleibt er
auf den Kosten sitzen, denn er hätte die Zusicherung des Jobcenters abwarten
müssen.

Nur wenn das Jobcenter die Entscheidung über die Zusicherung
treuwidrig verzögert, hätte die Familie auch ohne Zusicherung einen Anspruch
auf die Umzugskosten. D.h. wenn das Jobcenter nicht in angemessener Frist (zwei Wochen)
entscheidet.

Schimmelbefall ist, wegen möglicher Gesundheitsschäden, ein
Grund umzuziehen. Der Umzug ist notwendig, wie das Gesetz es sagt. Mit etwas Geduld wäre die Familie ans Ziel
gekommen. Die Entscheidung abwarten (max. zwei Wochen) und nach einer Woche
mahnen und auf die Dringlichkeit hinweisen, wäre erforderlich gewesen.

Das Jobcenter ist allerdings im Regelfall nur
verpflichtet, einen selbstorganisierten Umzug zu bezahlen und nicht ein
Umzugsunternehmen.




LSG München , 26.10.2012 L 11 AS 927/10 B PKH


Zur Notwendigkeit einer vorherigen Zusicherung zur Übernahme von Umzugskosten.

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE120021617&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/11/achtung-umzugskosten-mussen-nur-bei.html

Willi S


Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Kosten für Sperrmüll gehören zu den Kosten der Unterkunft wenn sie angemessen sind und müssen vom Jobcenter übernommen werden (SG Aurich, 08.03.2012 - S 35 AS 201/11 R).
» Jobcenter muss bei notwendigem Umzug eine Zusicherung nach § 22 Abs. 6 SGB II für die Umzugskosten und die Mietkaution erteilen , denn diese ist mit einer - nicht beantragten - Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II nicht identisch
» Kleidung Unter- oder Übergrößen müssen übernommen werden Zum Beispiel hier. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, B.v. 04.04.2011 - L 15 SO 41/11 NZB - rechtskräftig Hier geht es um Bekleidung für Unter und Übergrößen.
» Reparaturkosten für Brillen müssen vom Träger der Grundsicherung nach dem SGB II als Zuschuss bzw.Sonderbedarf übernommen werden
» Kosten der Zwangsräumung und der dadurch entstandenen Einlagerungskosten für Hausrat für die frühere Wohnung der Leistungsbezieherin ( LB ) müssen vom Grundsicherungsträger nicht übernommen werden, denn letztlich begehrt die LB die Übernahme einer

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten