hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Hartz IV-Leistungen müssen auch bei ordnungsgemäßer Mitteilung über die Erzielung des Einkommens zurück gezahlt werden?

Nach unten

werden - Hartz IV-Leistungen müssen auch bei ordnungsgemäßer Mitteilung über die Erzielung des Einkommens zurück gezahlt werden?  Empty Hartz IV-Leistungen müssen auch bei ordnungsgemäßer Mitteilung über die Erzielung des Einkommens zurück gezahlt werden?

Beitrag von Willi Schartema Mi Sep 26, 2012 11:39 am

So die Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt,Urteil v,01.03.2012,- L 5 AS 339/09 -

Erhält ein
Leistungsbezieher nach dem SGB II später zusätzlich Einkommen oder
Krankengeld , muss er die zuviel erhaltenen Leistungen zurückzahlen.


Das gilt auch dann, wenn
die Arbeitsaufnahme und erhaltene Leistungen ordnungsgemäß mitgeteilt
wurden. Auf ein Verschulden des Leistungsbeziehers komme es nicht an.


Allerdings führt nur ein
tatsächlicher Einkommenszufluss zur Rückzahlungspflicht für den
jeweiligen Monat des Leistungsbezugs. Wird z.B. das Krankengeld
verspätet überwiesen, könne es erst diesem Monat angerechnet werden.


Abweichend von § 50 des
Zehnten Buches sind 56 Prozent der bei der Berechnung des
Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes berücksichtigten Bedarfe für
Unterkunft nicht zu erstatten(§ 40 Abs. 4 Satz 1 SGB II).


Dies gilt jedoch gemäß §
40 Abs. 4 Satz 2 SGB II unter anderem nicht in den Fällen, in denen die
Bewilligung lediglich teilweise aufgehoben wird.


Die in Teilen der
Literatur (vgl. Berlit in LPK-SGB II, 4. Aufl. 2011, § 40 RN 28)
geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken an der Regelung des § 40 Abs.
4 SGB II werden vom 5. Senat des LSG Sachsen- Anhalt nicht geteilt


Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:

Gemäß § 48 Abs. 1
Satz 2 Nr. 3 SGB X soll ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung – soweit in
den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die bei seinem Erlass
vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt – mit Wirkung vom
Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit nach
Antragstellung oder Erlass des Verwaltungsakts Einkommen oder Vermögen
erzielt worden ist, das zum Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs
geführt haben würde.


Gemäß § 40 Abs. 1
Nr. 1 SGB II in der hier maßgeblichen, bis zum 31. Dezember 2010
gültigen Fassung iVm § 330 Abs. 3 Satz 1 SGB III ist in den vorgenannten
Fällen der Verwaltungsakt auch für die Vergangenheit aufzuheben. Damit
scheidet eine Ermessensausübung aus. Es handelt sich in jedem Fall um
eine gebundene Entscheidung des Leistungsträgers.


Auch bei
Überzahlungen, die allein durch den Leistungsträger verschuldet sind,
ist der Bewilligungsbescheid rückwirkend, zum Zeitpunkt seines Erlasses
aufzuheben und eine Erstattung zu verlangen (vgl. Conradis in LPK-SGB
II, 4. Auflage 2011, § 40 RN 14).


Rechtsprechungstipp Nr.1: LSG,Hamburg Urteil vom 20.10.2011, - L 5 AS 87/08 -

Aufhebungs - und
Rückforderungsbescheid ist rechtswidrig, wenn die Ehefrau des
Leistungsbeziehers nicht erkennen konnte, dass der Ehemann auch für sie
ALG II - Leistungen beantragt hatte und bezog.


Eine Zurechnung des
Verschuldens nach allgemeinen Regeln (§§ 166, 278 BGB) unter
volljährigen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft kann jedenfalls nicht
über § 38 SGB II begründet werden.


Denn § 38 SGB II ist
kein Fall gesetzlicher Vertretung, sondern normiert lediglich die
Vermutung des Vorhandenseins einer Vollmacht. Diese Vermutung erfasst
nur die Antragstellung und die Entgegennahme der Leistungen;
weitergehende Wirkungen entfaltet § 38 SGB II nicht (BSG, Urt. v.
7.7.2011 – B 14 AS 144/10 R-).



Rechtsprechungstipp Nr.2: BSG,Urteil vom 7.7.2011, - B 14 AS 153/10 R -

Für die finanziellen
Folgen, die Minderjährigen über die Vertretungsregelung für
Bedarfsgemeinschaften im SGB 2 aufgebürdet werden, gilt die Vorschrift
im BGB über die Beschränkung der Minderjährigenhaftung entsprechend.-
Hartz IV - Kinder haften nicht für Eltern.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/hartz-iv-leistungen-mussen-auch-bei.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 73
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» keine Auskunftspflicht über Einkommens- und Vermögensverhältnisse des anderen Partners gegenüber dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Damit können Leistungen auch nicht wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden. Mit Beschluss vom 06.05.20
» Mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgaben können vom Einkommen abgesetzt werden (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II a. F.)
» Hartz IV - Empfänger müssen wahrhaftige Zauberkünstler sein, denn Reisekosten aus Anlass der Teilnahme an der Beisetzung eines Angehörigen müssen aus dem Regelsatz bezahlt werden
» Hartz IV: Verpflichtung Dritter zur Auskunftserteilung über Einkommens- und Vermögensverhältnisse
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzbeträge - mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgaben - Weiterbildungs- und Fortbildungskosten

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten