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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Wohnungsmängel /Mängelbeseitigung

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Wohnungsmängel /Mängelbeseitigung Empty Wohnungsmängel /Mängelbeseitigung

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 4:27 pm

Wohnungsmängel /Mängelbeseitigung


Grundsätzlich hat ein
Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass sich die Wohnung in einem
ordnungsgemäßen Zustand befindet. Dieser im Bürgerlichen Gesetzbuch
festgelegte Grundsatz ist eindeutig (§ 535 BGB). Dennoch klappt es in
vielen Fällen mit der Mängelbeseitigung nicht. Denn die Reparatur
verursacht Kosten, die Eigentümer häufig vermeiden wollen.

http://www.mieterverein-dortmund.de/fileadmin/dateien/Ratgeber_pdf_INTERN/Maengelbeseitigung.pdf
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