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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011

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Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011 Empty Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 3:41 pm

http://www.harald-thome.de/media/files/Instrumentenreform2012-Synopse-SGB-III+II.pdf
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