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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Betreff: Antrag auf Kostenübernahmeßnahmenbezeichnung: Hauptschulabschluss mit beruflicher Perspektive

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Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 2:34 pm

Betreff: Antrag auf Kostenübernahmeßnahmenbezeichnung: Hauptschulabschluss mit beruflicher Perspektive
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