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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Widerspruch gegen Ersatz der EGV per Verwaltungsakt vom 0.12 Feststellung der Erwerbsfähigkeit

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Widerspruch gegen Ersatz der EGV per Verwaltungsakt vom 0.12  Feststellung der Erwerbsfähigkeit Empty Widerspruch gegen Ersatz der EGV per Verwaltungsakt vom 0.12 Feststellung der Erwerbsfähigkeit

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 2:24 pm

Eine EGV darf nur mit einem Erwerbsfähigen abgeschlossen werden. Dieses schreibt Ihnen der Gesetzgeber so vor, §15 SGB II.
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