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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft für einen Einpersonenhaushalt in Aachen - Kostensenkungsaufforderung - keine erneute Schonfrist bei Wechsel von ALG II ins SGB X II.

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Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft für einen Einpersonenhaushalt in Aachen - Kostensenkungsaufforderung - keine erneute Schonfrist bei Wechsel von ALG II ins SGB X II.  Empty Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft für einen Einpersonenhaushalt in Aachen - Kostensenkungsaufforderung - keine erneute Schonfrist bei Wechsel von ALG II ins SGB X II.

Beitrag von Willi Schartema Mo März 02, 2015 11:48 am

Sozialgericht Aachen, Urteil vom 24.02.2015 - S 20 SO 157/14 - Die Berufung wird zugelassen.



Leitsätze ( Autor)
Das von der Firma "Analyse und Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien, Stadtentwicklung mbH" im Auftrag der StädteRegion Aachen erstellte "Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft in der StädtRegion Aachen" (vgl. Endbericht vom 26.02.2014, einsehbar auf der Internetseite der StädteRegion Aachen "www.staedteregion-aachen.de" unter Service/Die Ämter/Amt für soziale Angelegenheiten/Service/Regelungen&Hinweise/"Schl üssiges Konzept") erfüllt die vom BSG aufgestellten hohen Anforderungen an ein schlüssiges Konzept.
 
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175798&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1790/

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