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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Änderung im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes zum 01.03.2015 und des Sozialgerichtsgesetzes

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Änderung im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes zum 01.03.2015 und des Sozialgerichtsgesetzes  Empty Änderung im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes zum 01.03.2015 und des Sozialgerichtsgesetzes

Beitrag von Willi Schartema Di Feb 03, 2015 7:51 am

Das Gesetz wurde am 31.12.2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 01.01.2015 in Kraft getreten.

Die enthaltenen Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes treten am 01.03.2015 in Kraft.

Weiteres dazu hier: http://www.arbrb.de/gesetzgebung/37715.htm

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1775/

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