hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Ungekürzter 100 %-Regelsatz auch für volljährigen Menschen mit Behinderung im Elternhaus und in Wohngemeinschaften

Nach unten

 Ungekürzter 100 %-Regelsatz auch für volljährigen Menschen mit Behinderung im Elternhaus und in Wohngemeinschaften Empty Ungekürzter 100 %-Regelsatz auch für volljährigen Menschen mit Behinderung im Elternhaus und in Wohngemeinschaften

Beitrag von Willi Schartema Di Feb 03, 2015 7:29 am

In dieser Angelegenheit  ist jetzt eine weitere Verordnung des BMAS bekannt geworden, mit der die weitere Nichtumsetzung angeordnet wurde.

Die VO ist nunmehr vom  10. Nov. 2014.

Zwei von drei BSG-Urteilsbegründungen liegen vor, wir können gespannt sein, wie das BMAS jetzt reagiert.

Hier die Urteile:    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174460

und https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174462

Den  BMAS Erlass gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-Rundschreiben-2014_7(a).pdf

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1775/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Das BMAS ordnet an die BSG-Urteile zu den 100 %-Regelsätzen für volljährigen Menschen mit Behinderung im Elternhaus und in Wohngemeinschaften nicht umzusetzen
» BMAS knickt in Sachen 100 %-Regelsätze für volljährigen Menschen mit Behinderung in voller Linie ein
»  Das BSG kippt die Regelsatzkürzung von Behinderten im Elternhaus und WG / Jetzt Überprüfungsanträge stellen!
» Liebe Hartz IV - Familien - Wächst ihr Kind aus dem Gitterbett heraus, können sie für ein neues Jugend-Bett keine Leistungen für die Erstausstattung vom Jobcenter beanspruchen - Auch diese Kosten sollen aus dem Regelsatz bezahlt werden
» Vom Leistungsausschluss erfasst sind behinderte ebenso wie nicht behinderte Menschen, die eine im Sinne des § 7 Abs 5 SGB II abstrakt förderungsfähige Ausbildung absolvieren. Zu diesen Ausbildungen gehört auch eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten