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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di Jan 06, 2015 12:36 pm

In Deutschland gilt seit dem 01.01.2015 der gesetzliche, flächendeckende und weitgehend branchenunabhängigen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG).  Allerdings gibt es auch Ausnahmen, so zB für Praktikanten und Langzeitarbeitslose, für die der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten nicht gilt.

Hier ein ganz guter Überblick zu der neuen Regelung:  http://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/gesetz-zur-staerkung-der-tarifautonomie-mindestlohngesetz-haeufige-fragen-faq


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1769/

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