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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kosten der Unterkunft (KdU) – Aktuelle Mietobergrenzen für SGB II- und SGB XII-Empfänger im Hochsauerlandkreis (HSK ).

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Beitrag von Willi Schartema Di Dez 30, 2014 10:32 am

Auf Nachfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) übersandte das Jobcenter in der Kreisverwaltung der SBL mit Schreiben vom 20.11.2014 die Richtwerttabelle mit den neuen Mietobergrenzen im HSK. Die Liste mit der Bezeichnung *Richtwerttabelle * abstrakt angemessene Bruttokaltmiete“ (also Kaltmiete mit allen Nebenkosten außer Heizung) gilt laut Jobcenter ab dem 01.01.2015. Hier die Angaben, die nach Städten/Gemeinden differieren:

http://www.dorfinfo.de/kosten-der-unterkunft-kdu-aktuelle-mietobergrenzen-fuer-sgb-ii-und-sgb-xii-empfaenger-im-hsk/1071820



Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1766/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=e8fda588512294ce572e64e41054531a

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