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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Herausnahme der Haushaltsenergie aus den Regelleistungen und stattdessen die Einführung einer bedarfsorientierten Haushaltsenergiepauschale neben der Regelleistung.Thomé Sondernewsletter 10.12.2014

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Herausnahme der Haushaltsenergie aus den Regelleistungen und stattdessen die Einführung einer bedarfsorientierten Haushaltsenergiepauschale neben der Regelleistung.Thomé Sondernewsletter 10.12.2014 Empty Herausnahme der Haushaltsenergie aus den Regelleistungen und stattdessen die Einführung einer bedarfsorientierten Haushaltsenergiepauschale neben der Regelleistung.Thomé Sondernewsletter 10.12.2014

Beitrag von Willi Schartema Mo Dez 15, 2014 12:49 pm

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
heute gibt es einen Sondernewsletter, mit diesem will ich unsere neue Kampagne zu den überfälligen Änderungen im Bereich der Haushaltsenergie vorstellen.
 
In dieser Kampagne fordert Tacheles die Herausnahme der Haushaltsenergie aus den Regelleistungen und stattdessen die Einführung einer bedarfsorientierten Haushaltsenergiepauschale neben der Regelleistung. Weiterhin fordern wir die Einführung einer vierwöchigen „Reaktionsfrist“ nach der ersten Mahnung des Energieversorgers, die Einführung einer gesetzlichen Mitteilungspflicht der Energieversorger, ebenso Einrichtung von Energiesicherungsstellen und einen Rechtsanspruch auf Energieschuldenübernahme.
 
7 Mio. Mahnverfahren wegen säumiger Forderungen für Haushaltsenergie, 344.798  Versorgungsunterbrechung, fast 200.000 bei Hartz IV-Empfängern und hunderttausende durch Jobcenterdarlehn vollkommen verschuldete Haushalte sind handfeste Zahlen die die stille Katastrophe der Energiearmut aufzeigen.
 
Dem muss entgegengetreten werden. Daher bringen wir jetzt, kurz bevor der Referentenentwurf zum „Rechtsverschärfungsgesetz“ vorgestellt wird unsere Forderung in Position.
 
Diese lebt davon dass sie aufgegriffen wird, von den Betroffenen, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, den Aktiven und sozialpolitisch Verantwortlichen der Parteien.  Dafür besteht jetzt ein Zeitfenster von zwei, drei Monaten. Mehr als Hilfreich wäre es, wenn die Forderung durch konkrete Proteste auf der Straße aufgegriffen wird.
 
Hier geht es nun zu unserem Forderungspapier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1756/
und hier das Papier zum Download: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Energieforderungspapier_Endversion_10.12.2014.pdf
 
So das war es für heute.
 
Mit besten und kollegialen Grüßen
 
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
 
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de


Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1757/

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