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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Nach Anfrage der LINKEN - Jobcenter Köln korrigiert falsche Praxis

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Nach Anfrage der LINKEN - Jobcenter Köln korrigiert falsche Praxis Empty Nach Anfrage der LINKEN - Jobcenter Köln korrigiert falsche Praxis

Beitrag von Willi Schartema Di Dez 09, 2014 1:32 pm

Das Jobcenter Köln wird in Zukunft auf die standardmäßige Ausgabe von Mietbescheinigungen bei der Beantragung von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Hartz IV) verzichten.
 
weiterlesen: http://www.berthold-bronisz.de/index.php/arbeit-und-soziales/308-nach-anfrage-der-linken-jobcenter-koeln-korrigiert-falsche-praxis
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1754/

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