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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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BSG: SGB II-Anspruch auch bei Besuch der Kinder in Deutschland

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 BSG:  SGB II-Anspruch auch bei Besuch der Kinder in Deutschland Empty BSG: SGB II-Anspruch auch bei Besuch der Kinder in Deutschland

Beitrag von Willi Schartema Mo Nov 03, 2014 9:25 am

Auch im Ausland lebende Kinder von Hartz-IV-Empfängern können in Deutschland Sozialleistungen beanspruchen, wenn sie hier ihre Eltern besuchen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag entschieden. Denn für Kinder, die selbst noch nicht erwerbsfähig sind, ist der „gewöhnliche Aufenthalt“ in Deutschland keine Voraussetzung für einen Anspruch auf Sozialleistungen, so das BSG v. 28.10.2014 – B 14 AS 65/13 R.

Link dazu hier:     http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13614

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1738/

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