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Für die Zeit ab dem 1. Juli 2011 ist der Einsatz eines Vermögen aus der Ansparung einer Grundrente nach dem BVG als Vermögen einzusetzen SGB XII

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Für die Zeit ab dem 1. Juli 2011 ist der Einsatz eines Vermögen aus der Ansparung einer Grundrente nach dem BVG als Vermögen einzusetzen   SGB XII Empty Für die Zeit ab dem 1. Juli 2011 ist der Einsatz eines Vermögen aus der Ansparung einer Grundrente nach dem BVG als Vermögen einzusetzen SGB XII

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 27, 2014 12:05 pm

Sozialgericht Braunschweig, Urteil vom 19.09.2014 - S 32 SO 198/12



Leitsätze ( Autor)
Seit dem 1. Juli 2011 kann der Einsatz von Vermögen aus der Ansparungen aus Leistungen nach dem BVG nicht mehr als eine Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII gewertet werden.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173191&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1737/

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