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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di Aug 19, 2014 4:18 pm

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2014 - L 9 AS 5473/13 B

Leitsätze (Autor)


Quelle:  https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171681&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive

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